Kommunales Bürgerbudget - Ihre Ideen sind gerfragt
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Projektideen einreichen – bis 30.04.2025
Welche Projekte und Maßnahmen möchten Sie gerne umsetzen? Dafür werden aktuell Ideen gesucht. Vorschlagsberechtigt sind alle Markneukirchner Privatpersonen, Vereine und Initiativen.
Wie bereits im letzten Jahr stehen dem Vogtlandkreis wieder finanzielle Mittel zur Finanzierung von Projekten der Bürgerbeteiligung zur Verfügung. Das Budget entspricht 1.000 € pro Gemeinde. Das Verfahren koordinieren die jeweiligen Gemeinden. Alle Einwohnenden können sich mit einem Vorschlag für ein Projekt von und für Markneukirchen und den Ortsteilen in den Prozess einbringen.
Gefördert werden können niedrigschwellige Projektideen, die keine Folgekosten implizieren, beispielsweise:
- Gute Ideen und Projekte im Wohnort, die Gemeinsinn fördern und Gemeinwohl schaffen
- Natur- und Klimaschutzprojekte
- Kleine Bauprojekte (auch zur Werterhaltung)
- Veranstaltungen
- Dienstleistungen
- Anschaffungen
Fördervoraussetzungen:
Alle Einwohnenden der Stadt Markneukirchen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie Vereine und Initiativen sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen. Das vorgeschlagene Projekt dient der Allgemeinheit. Der Sitz des Vereins bzw. der Initiative muss dabei in Markneukirchen sein. Die Umsetzung des Projektes muss bis 31.12.2025 erfolgen.
Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist und das Projekt förderfähig im Sinne der SächsKomPauschVO ist.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Anträge, die
a. Projekte vorschlagen, die bereits begonnen wurden,
b. sexistischen, rassistischen oder diskriminierende Ziele verfolgen,
c. den Gemeinsinn in der Stadtgesellschaft nicht fördern,
d. politische Ziele zugunsten einer Partei oder Vereinigung verfolgen,
e. Ziele außerhalb der Stadt verfolgen,
f. ebenfalls nicht gefördert werden können Versammlungen im Sinne des §14 Versammlungsgesetz
Ablauf und Abstimmung:
Interessierte reichen ihre Projektidee einschließlich Kostenschätzung schriftlich bis 30.04.2025 bei der Stadt Markneukirchen, Am Rathaus 2, 08258 Markneukirchen unter dem Stichwort „Bürgerbudget“ oder per E-Mail unter foerdermittel@markneukirchen.de ein.
Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen durch die Stadtverwaltung stimmen im Anschluss die Markneukirchner Bürgerinnen und Bürger über die zugelassenen Projekte, die dann auf der städtischen Homepage www.markneukirchen.de veröffentlicht werden, ab. Anschließend stellt die Stadt Markneukirchen beim Landratsamt Vogtlandkreis einen Antrag auf Zuwendung für das abgestimmte Vorhaben. Ein Rechtsanspruch auf deren Gewährung besteht nicht.
Für Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Markneukirchen unter 037422 / 41-150 gerne zur Verfügung.
Foto: Albrecht Wunderlich