Stellenausschreibung Standesbeamtin / Standesbeamter (m/w/d)
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Die Stadtverwaltung Markneukirchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 01.01.2027 eine/n
Standesbeamtin / Standesbeamten (m/w/d)
für eine unbefristete Einstellung im Umfang von 30 Wochenstunden.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- selbstständige elektronische Beurkundung sämtlicher Personenstandsfällen, insbesondere Eheschließungen und Sterbefälle
- vollständige und rechtssichere Prüfung personenstandsrechtlicher Sachverhalte, inkl. ausländischer Urkunden
- Anmeldung, Prüfung und Durchführung von Eheschließungen
- Führung und Fortschreibung der Personenstandsregister
- Beratung von Bürgern in allen standesamtlichen Angelegenheiten sowie Ausstellung von Urkunden und Bescheinigungen
- Erklärungen zur Namensführung, Kirchenaustritte
- Nachbeurkundungen und Nacherfassung
- Tätigkeiten der allgemeinen Ordnungsverwaltung nach gesonderter Weisung
Das Aufgabengebiet erfordert:
- die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Dipl.-Verwaltungswirt, Angestelltenprüfung II, Bachelor of Laws oder vergleichbare Qualifikation)
- die Bereitschaft zur Absolvierung der Weiterbildung zum Standesbeamten (sofern nicht bereits vorhanden) und zur Einarbeitung in die Fachsoftware AutiSta
- Diskretion, Zuverlässigkeit, sicheres Auftreten und Redegewandtheit
- Bereitschaft zu Wochenenddiensten und flexibler Arbeitszeit
Wir bieten Ihnen:
- Vergütung nach TVöD (EG 9a), betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
- einen sicheren und krisenfesten Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit direktem Bürgerkontakt
- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosen Tätigkeitsnachweisen, Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen mit Referenzen) richten sie bitte bis zum 31.07.2026 an die
Stadtverwaltung Markneukirchen oder elektronisch an hauptamt(at)markneukirchen.de.
Hauptamt
Am Rathaus 2
08258 Markneukirchen
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Sollte das Rücksenden der Bewerbungsunterlagen gewünscht werden, wird um Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages gebeten. Die datenschutzgerechte Vernichtung der Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird garantiert.
Markneukirchen, den 24.06.2026
gez. T. Meinel
Bürgermeister