Aktuelles – Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2023

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Aktuelles, Amt24-Signet

Soziales

Bürgergeld statt "Hartz IV"

Das Bürgergeld löst das sogenannte Hartz-IV-System mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als EUR 50,00, Alleinstehende erhalten EUR 502,00. Die Regelungen treten nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in zwei Stufen zum 01.01.23 und 01.07.23 in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen. Nach kontroversen Debatten stimmte Ende 2022 der Bundesrat einer revidierten Beschlussvorlage des Bundestags zu.

Quelle: Bundesarbeitsministerium

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Mehr Kindergeld

Das Kindergeld beträgt ab 01.01.23 einheitlich EUR 250,00 pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von EUR 31,00 und für das dritte Kind ein Plus von EUR 25,00 im Monat. Die Erhöhung hatten Bundestag und Bundesrat im November 2022 als Teil des Entlastungspaketes für Familien beschlossen.

Quelle: Bundespresseamt

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Wohngeld für 1,4 Millionen Haushalte mehr

Mehr Haushalte werden 2023 mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten kommen dem Bundesbauministerium zufolge bis zu 1,4 Millionen weitere dazu. Das Wohngeld steigt den Angaben nach zudem um durchschnittlich EUR 190,00 im Monat. Damit würden die berechtigten Haushalte im Schnitt rund EUR 370,00 monatlich erhalten. Der Bundesrat hatte Ende November die vom Bundestag beschlossene Reform in verkürzter Frist gebilligt. Wohngeldberechtigte im Freistaat Sachsen können die Leistung ab Januar auch online beantragen.

Quelle: Bundesbauministerium

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Arbeit

Homeoffice-Pauschale bleibt

Bei der Steuererklärung können 2023 statt EUR 600,00 bis zu EUR 1.260 Homeoffice-Pauschale angesetzt werden. Bundestag und Bundesrat hatten dieser Regelung als Teil des Jahressteuergesetzes 2023 zugestimmt. Die Abzugsmöglichkeit war ursprünglich auf 2022 befristet und soll nun dauerhaft gelten. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern ohnehin EUR 1.200 angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.

Quelle: Bundespresseamt

Midijob bis 2.000-Euro-Einkommen

Nach der Erhöhung im Oktober 2022 steigt die Grenze für Midi-Jobs nochmals um EUR 400,00 auf EUR 2.000. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen. Bundestag und Bundesrat hatten Ende Oktober die erneute Anpassung beschlossen.

Quelle: Bundespresseamt

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Steuern und Abgaben

EUR 10.908 frei von Einkommensteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Für 2023 steigt der Betrag um EUR 561,00 auf EUR 10.908. Bundestag und Bundesrat hatten die Erhöhung mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um EUR 696,00 auf EUR 11.604 vorgesehen.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Klimaabgabe fürs Heizen

Vermieter* müssen sich ab 2023 in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Bundestag und Bundesrat hatten im November 2023 ein Stufenmodell beschlossen, nach dem sich Mieter und Vermieter den CO₂-Preis aufteilen. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang zahlen nur die Mieter die Abgabe, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Quelle: Bundespresseamt

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Fahrzeug und Verkehr

49-Euro-Ticket naht

Im öffentlichen Personennahverkehr sollen Fahrgäste für EUR 49,00 im Monat deutschlandweit reisen können. Darauf hatten sich Bund und Länder Anfang November 2022 verständigt. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Nach einem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz streben die Länder einen Start zum 01.04.23 an.

Quelle: Bundespresseamt

Umweltbonus für Elektrofahrzeuge verlängert

Die Bezuschussung von Elektrofahrzeugen wird im Jahr 2023 für Privatpersonen fortgeführt. Während vorher auch Hybrid-Fahrzeuge gefördert wurden, beschränkt sich die Förderung für das Jahr 2023 auf reine Elektrofahrzeuge. Dazu zählen neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Diese können mit einem EUR 4.500 Bundeszuschuss gefördert werden. Ab 2024 wird die Förderung dann schrittweise verringert.

Quelle: Bundespresseamt

Umwelt und Energie

Preisbremsen für Gas und Strom

Die Energiepreisbremsen sollen 2023 Entlastungen für viele Gas- und Stromkunden bringen. Die ab März geltenden Regelungen garantieren Gasabnehmern für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von EUR 0,12 pro Kilowattstunde. Analog sind es beim Strom EUR 0,40 je Kilowattstunde. Die Vergünstigungen greifen rückwirkend auch für Januar und Februar. Nach dem Bundestag hatte im Dezember auch der Bundesrat grünes Licht für die Energiepreisbremsen gegeben.

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium

Erhöhung des CO₂-Preises um ein Jahr verschoben

Auch die im Januar 2021 eingeführte nationale CO₂-Bepreisung wird 2023 ausnahmsweise nicht angehoben. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen zusätzlich entlastet werden, indem die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO₂-Preises für Heizöl, Erdgas und Sprit um EUR 5,00 pro Tonne um ein Jahr verschoben wird.

Quelle: Bundespresseamt

Essen für unterwegs auf Mehrweg-Teller

Restaurants, Bistros und Cafés müssen ab Januar 2023 Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten. Bundestag und Bundesrat hatten dies mit der Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Die Mehrwegvariante darf dem Bundesumweltministerium zufolge nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.

Quelle: Bundesumweltministerium

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Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 02.01.2023