Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Inhalte aus AMT24
Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 24.01.2025