Grenzüberschreitende Tätigkeit

Inhalte aus AMT24

Sie arbeiten in einem anderen EU-Land? Oder Sie möchten vorübergehend beziehungsweise gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland ausüben oder Ihre Dienstleistung anbieten? Hier finden Sie heraus, was zu beachten ist.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 29.01.2025