Kinderreisepass

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Reisen ins Ausland

Bei Reisen ins Ausland müssen sich auch Kinder unter 16 Jahren beim Grenzübertritt ausweisen. Dafür kommt bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass, ein eigener Reisepass oder ein eigener Personalausweis in Betracht.  

Beim Kinderreisepass handelt es sich um einen vollwertigen Pass im Sinne des Passgesetzes, soweit er maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen ist. Er wird jedoch nicht in allen Staaten als Einreisedokument für Kinder anerkannt.

Sie sollten sich daher vor jeder Auslandsreise rechtzeitig informieren, welche Dokumente Ihr Kind zur Einreise braucht und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gültig sein müssen.

Hinweise:

  • Die früheren Kinderausweise werden seit 2006 nicht mehr ausgestellt, auch die Eintragungsmöglichkeit im Reisepass der Eltern ist entfallen.
  • Die Geltungsdauer von Kinderreisepässen, die kein elektronisches Speichermedium mit biometrischen Merkmalen enthalten, wurde europarechtlichen Sicherheitsstandards angepasst und beträgt ein Jahr.

Beantragung, Änderungen, Verlust

Einen Kinderreisepass müssen Sie beantragen, er wird Ihnen nicht von Amts wegen ausgestellt. Außerdem müssen Sie selbst auf die Gültigkeit des Passes achten.

Des Weiteren sind Sie verpflichtet, bei einem Umzug oder beim Wechsel der Hauptwohnung in eine andere Gemeinde oder Stadt den Wohnort im Pass ändern zu lassen sowie bei der Änderung des Namens einen neuen zu beantragen. Wenn Ihnen der Kinderreisepass verloren gehen sollte, müssen Sie außerdem bestimmte Dinge beachten.

Tipp: Wenn Sie die Einzelheiten des Kinderreisepasses, wie zum Beispiel die Sicherheitsmerkmale, interessieren, können Sie sich bei der Bundesdruckerei informieren.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 30.12.2020