Versorgung von Kriegsopfern

Inhalte aus AMT24

Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge erhalten gesundheitlich beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte), wenn sie eine Grundrente beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung haben.

  • Kriegsopferfürsorge ergänzt Versorgungsleistungen (zum Beispiel Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung oder Rentenzahlungen) durch besondere Hilfen im Einzelfall.

Leistungsberechtigte sind vor allem:

  • Kriegsbeschädigte und ihre Hinterbliebenen
  • Opfer von Gewalttaten
  • Wehrdienstbeschädigte
  • Zivildienstbeschädigte
  • Opfer staatlichen Unrechts in der DDR
  • Impfgeschädigte

sowie jeweils deren Hinterbliebenen.

Heilbehandlung

Beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten eine Heilbehandlung für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind. Zweck der Heilbehandlung ist es,

  • Gesundheitsstörungen oder durch sie bewirkte Beeinträchtigung der Berufs- oder Erwerbsfähigkeit zu beseitigen oder zu bessern,
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten,
  • körperliche Beschwerden zu beheben,
  • die Folgen der Schädigung zu erleichtern,
  • oder eine möglichst umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Schwerbeschädigte erhalten eine Heilbehandlung auch für Gesundheitsstörungen, die nicht als Folge einer Schädigung anerkannt sind.

Hinweis: Dieser umfassende Anspruch gilt jedoch nicht, wenn Sie entsprechende Ansprüche gegenüber einem anderen Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkasse) haben. Einschränkungen gelten unter anderem auch, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet.

Des Weiteren können Sie Leistungen der Krankenbehandlung erhalten. Ihr Anspruch auf Krankenbehandlung ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie bereits einen entsprechenden Anspruch gegenüber einem anderen Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkasse) haben. Einschränkungen gelten unter anderem auch für bestimmte Einkommensgrenzen.

Hinweise

  • Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich als Sachleistung erbracht.
  • Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen wie zum Beispiel z. B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz sollten Sie rechtzeitig beantragen, da hierzu ein Bewilligungsverfahren erforderlich ist.

Pflegezulage

Als beschädigte Person, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten Sie als hilflos. Als hilflose beschädigte Person können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.

Voraussetzungen

Hilflosigkeit

  • Hilflos sind Beschädigte, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauerhaft fremde Hilfe brauchen.

Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn

  • die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist oder
  • die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:

  • bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung
  • Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern
  • bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn diese Behinderungen allein einen GdS von 100 bedingen
  • Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits

Sterbegeld

Stirbt eine beschädigte Person, erhalten die Angehörigen ein Sterbegeld. Die Höhe beträgt das Dreifache der Versorgungsbezüge, die dem oder der Verstorbenen im Sterbemonat zustanden.

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II geleistet.

Bestattungsgeld

Stirbt eine beschädigte oder hinterbliebene Person, können Sie als Angehörige ein Bestattungsgeld erhalten, wenn der oder die Verstorbene Person Anspruch auf Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz hatte. Das Bestattungsgeld soll dazu dienen, einen Teil der Bestattungskosten zu decken.

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Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 26.10.2022