Versorgung von Zivildienstleistenden

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Ehemalige Zivildienstleistende und ihre Hinterbliebenen erhalten Versorgung nach dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz – ZDG). Der umfassende Katalog an Versorgungsleistungen orientiert sich an der Versorgung von Kriegsopfern nach dem Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

Die Versorgung ehemaliger Zivildienstleistender beginnt nach dem Ausscheiden aus dem Zivildienst. Für den Zeitraum davor werden dem noch zivildienstleistenden Geschädigten von der für den Zivildienst zuständigen Behörde (Bundesamt für Zivildienst) entsprechende Leistungen gezahlt.

Wurde eine Zivildienstbeschädigung nicht anerkannt, der Betreffende jedoch aus dem Zivildienst heilbehandlungsbedürftig entlassen, besteht in besonderen Fällen ein Anspruch, soweit andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel eine Krankenkasse) keine vergleichbare Heilbehandlung gewähren.

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Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 25.03.2020