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  • Fragen zur Einkommensteuer im Erbfall
    Außer der Erbschaft- oder Schenkungsteuer fallen bei einem Vermögensanfall durch Erbschaft oder Schenkung keine Steuern an. Sie müssen geerbtes Geld also beispielsweise nicht als Einkommen in der Eink
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Steuerliche Aspekte
    Der Vermögensanfall, der infolge Todes eintritt, unterliegt der Erbschaftsteuer, die Vermögensübertragung, die auf einer Schenkung unter Lebenden beruht, der Schenkungsteuer. Weitere Steuern fallen fü
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Vermächtnis
    Der Erblasser* kann einer Person Vermögensvorteile hinterlassen, ohne sie als Erben einzusetzen; ein sogenanntes Vermächtnis. Die Person, der ein Vermächtnis zugedacht wird, bezeichnet man als Vermäch
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Auflage
    Der Erblasser* kann dem Erben oder einem Vermächtnisnehmer Verpflichtungen auferlegen; diese werden als Auflagen bezeichnet. Diese Auflagen begünstigen in der Regel keine andere Person. Falls durch ei
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Inhalt eines Testaments oder Erbvertrags
    Verfügung von Todes wegen In einer Verfügung von Todes wegen (das heißt in einem Testament oder Erbvertrag) können Sie grundsätzlich völlig frei - abgesehen von bestimmten Einschränkungen der Testierf
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Finanzielle Hilfen
    Wer eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung benötigt, aber die erforderlichen Mittel dafür nicht aufzubringen vermag, kann Beratungshilfe beantragen. Die Beratungshilfe können Sie allerdings nur für
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Eröffnung eines Testaments / Erbvertrags
    Allgemeines zur Eröffnung Das Nachlassgericht beim Amtsgericht hat, sobald es von dem Tod des Erblassers* Kenntnis erlangt, eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen.
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Widerruf eines Erbvertrags
    In bestimmten Fällen können Sie sich als Vertragspartner* von den vertragsmäßigen Verfügungen eines Erbvertrags lösen. Es kommen unter anderem folgende Möglichkeiten in Betracht: Änderungsvorbehalt: S
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Erbvertrag
    Der Erbvertrag ist eine vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen, mit der Sie zu Lebzeiten verbindliche Regelungen für Ihren Tod treffen können. Er muss vor einer Notarin oder einem Notar bei gleichze
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Vorweggenommene Erbfolge
    Bereits zu Lebzeiten können Sie Vermögen auf vermutliche Erben und Erbinnen mit Rücksicht auf deren Erbenstellung übertragen; sogenannte vorweggenommene Erbfolge. Diese Form der Vermögensübertragung a
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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