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- Schiedsstelle anrufen
- Die gemeindlichen Schiedsstellen in Sachsen können Sie im Rahmen bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten in folgenden Fällen anrufen: vermögensrechtliche Ansprüche wie die Durchsetzung einer Zahlung Ansprüc
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- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung)
- Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (durch Heirat oder Scheidung), hat Ihr bisheriger Pass mit dem früheren Namen eine unzutreffende Eintragung und ist deshalb ungültig geworden. Sollten Sie auch weit
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- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen
- In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Diesen müssen Sie persönlich beantragen. Hinweis zur zuständigen Stelle Die Zuständige Stelle fü
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- Reisepass ändern lassen (Wohnort)
- Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen. Weitere InformationenZuständige Stelle Passbehörde der Gemein
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- Reisegewerbe, Erlaubnis (Reisegewerbekarte) beantragen
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung (GewO) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner Niederlassung (oder ohne eine so
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- Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden
- Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen g
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- Reisepass, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
- Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Reisepasses beträgt zwei bis sechs Wochen. Den Bearbeitungsstand können Sie jederzeit telefonisch, persönlich oder in vielen Fällen auch per E-Mai
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- Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Bundestagswahl, Europawahl)
- Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug vor der Wahl / Stimmabgabe am früheren Wohnort Die nachstehend beschriebene Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug bezieht sich auf die Wahlen zum
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- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
- In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte * , die dort zu einem bestimmten Stichtag (42. Tag vor der Wahl) mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Am
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- Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragen
- Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung legt vor der Wahl für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten an. Eingetragen sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am 42. Tag vor der