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- Melderegister, einfache Auskunft beantragen
- Antrag auf Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nach § 44 Bundesmeldegesetz Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgr
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- Meldebehörde, Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)
- Ziehen Sie in Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde innerhalb von zwei Wochen Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung). Tipp: Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit, um ihn bei der Ummeldung in Ih
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- Meldebehörde, Anmeldung (Umzug in eine andere Gemeinde)
- Ziehen Sie in eine andere Gemeinde in Sachsen um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jen
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- Lagerfeuer beantragen
- Möchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) be
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- Eheschließung beim Standesamt anmelden
- Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Sta
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- Beglaubigung von Kopien und Abschriften ausstellen lassen
- Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit de
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- Wohnsitz – alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden
- Wenn Sie eine neue Wohnung als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort
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- Wahlschein beantragen
- Wenn Sie in einem anderen Wahlraum (Wahllokal) als vorgesehen oder durch Briefwahl wählen möchten, stellt Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag einen Wahlschein aus. Im Wählerverzeichnis
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- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Anzeige des Sterbefalls nach §§ 28 Personenstandsgesetz (PStG) Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Voraussetzung für di
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- Sperrzeit - Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Auf Antrag kann die Gewerbebehörde Ausnahmen von der Sperrzeit bewilligen, wenn entsprechende öffentliche Bedürfnisse oder besondere örtliche Verhältnisse bestehen. Um die Bevölkerung vor andauernder