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- Namensfestlegung mit der Heirat
- Bestimmung des Ehenamens nach § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch Die Eheleute können ihre bisherigen Familiennamen beibehalten (getrennte Namensführung) oder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Z
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- Melderegister, einfache Auskunft beantragen
- Antrag auf Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nach § 44 Bundesmeldegesetz Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgr
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- Meldebehörde, Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)
- Ziehen Sie in Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde innerhalb von zwei Wochen Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung). Tipp: Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit, um ihn bei der Ummeldung in Ih
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- Namensänderung erklären nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben
- Den Familiennamen, den Sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft trugen (Ehename, Lebenspartnerschaftsname), behalten Sie grundsätzlich auch nach einer Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft
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- Meldebescheinigung beantragen
- Benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Meldebescheinigung beantragen. In der Regel beinhaltet diese nur die
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- Namensänderung des Hundehalters mitteilen
- Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen. Weitere InformationenZuständige Stelle Gemeinde- oder Stadtverwaltung Voraussetzungen Ihr Name hat sich, z
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- Meldebehörde, Anmeldung (Umzug in eine andere Gemeinde)
- Ziehen Sie in eine andere Gemeinde in Sachsen um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jen
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- Lagerfeuer beantragen
- Möchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) be
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- Lebenspartnerschaftsregister, Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft
- Antrag auf (Nach-)Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister nach § 35 Personenstandsgesetz / PStG, Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland H
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- Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern
- Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, Lebenspartnerschaftsurkunde Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartne