Ausschreibungen
Beschränkte Ausschreibung
Bekanntgabe zu binnenmarktrelevanten Vorhaben
1. Auftraggeber:
Stadtverwaltung Markneukirchen
Am Rathaus 2
08258 Markneukirchen
Tel.: 037422 - 41150
Fax.: 037422 - 41199
E-Mail: foerdermittel(at)markneukirchen.de
Ausschreibungen Grundstücke und Gebäude
Die Stadt Markneukirchen schreibt in der Markneukirchner Zeitung am 06.09.2024 folgende Immobilie zum Verkauf aus:
Verkauf der Immobilie Am Spitzenteich 6 (Ortsteil Landwüst) in 08258 Markneukirchen
Ortsübliche öffentliche Ausschreibung der Stadt Markneukirchen
Die Stadt Markneukirchen schreibt das nach erfolgter Flurbereinigung neu gebildete Grundstück, Flurstück 1563 der Gemarkung Landwüst (bisher ein Teil des Flurstückes 33/2), mit der Gesamtgröße von 1.629 m² und der Bezeichnung Am Spitzenteich 6 zum Verkauf aus.
Das um 1879 errichtete Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz und wurde bis Ende 2023 als Kindertagesstätte genutzt. Es handelt sich hierbei um ein massiv errichtetes, freistehendes, zweigeschossiges und nur gering unterkellertes Gebäude (Haupthaus) im Ortsteil Landwüst. Weiterhin ist ein eingeschossiger Anbau und ein Vorhaus samt darüber befindlicher Terrasse mit dem Hauptgebäude verbunden. Im hinteren nördlichen und westlichen Grundstücksteil befindet sich eine nutzbare gartenähnliche Fläche mit einem massiven und freistehenden Nebengebäude (Lager), vereinzelten Bäumen, Hecke, Sandkasten und Spielhäusern.
Die Ver- und Entsorgung ist für Telefon, Strom, Trinkwasser und durch Kanalanbindung an öffentlicher Abwasseranlage abgesichert. Es besteht kein Altlastenverdacht.
Der bauliche Zustand ist überwiegend unsaniert. Örtliche Sanierungsmaßnahmen erfolgten größtenteils im Erdgeschoss. Es bedarf einer umfassenden Sanierung, um eine weitere gewerbliche und/oder wohnwirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen.
Die Gewerbe-, Wohn- und Nutzfläche dieser Baulichkeit, inklusive Keller- und Dachgeschoss, beträgt ca. 594 m. Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes befinden sich die Räumlichkeiten der ehemaligen Kindertageseinrichtung und die Ölheizung samt Öltanks. Das Dachgeschoss ist nicht und das Obergeschoss nur einfach ausgebaut.
Nähere Auskünfte über Zustand und Beschaffenheit können beim Sachbereich Liegenschaften der Stadtverwaltung Markneukirchen eingeholt werden.
Das Mindestgebot zur Ausschreibung beträgt 30.000,00 € zuzüglich sämtlicher Kosten des Verkaufes, der Vertragsbeurkundung, der Grunderwerbsteuer und der Eigentumsumschreibung sowie einer Gebühr von 100,00 €.
Interessenten können ihre Gebote bis zum 14.10.2024, 12.00 Uhr (Eingangsdatum bei der Stadt Markneukirchen, nicht Absendedatum) an die Stadtverwaltung Markneukirchen, Sachbereich Liegenschaften (Stadtverwaltung, Sachbereich Liegenschaften, 08258 Markneukirchen, Am Rathaus 2) senden oder selbst im Sachbereich Liegenschaften bzw. in der Kämmerei im Rathaus abgeben.
Das Gebot soll sich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Gebot Am Spitzenteich 6“ befinden. Das Fehlen des Vermerkes auf dem Umschlag kann zu einem Ausschluss des Gebotes führen.
Ausschreibungen VOB/A
Stellenausschreibungen
Sachbearbeiter (m/w/d) Allgemeine Ordnungsverwaltung
In der Stadtverwaltung Markneukirchen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter (m/w/d) Allgemeine Ordnungsverwaltung
unbefristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- allgemeine Anwendung und Vollzug kommunaler Erlasse, Satzungen und Verordnungen
- insbesondere Bearbeitung und Durchsetzung der Polizeiverordnung und des kommunalen Bußgeldkataloges
- Überwachung des ruhenden Verkehrs und gemeindlicher Vollzug im Außendienst
- Bearbeitung von Strafanzeigen, Ordnungswidrigkeiten und sonstigen Vorkommnissen in Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung von Vereinsangelegenheiten (Turnhallenbelegungspläne, Nutzungsverträge, Abrechnungen, Produktbearbeitung Sporthallen)
- Erteilung und Überwachung von Aufträgen an den städtischen Bauhof sowie Bearbeitung des Produkts „Park und Grün“
- Verwaltung kommunaler Pachtflächen einschließlich Abschluss von Pachtverträgen
- Aufgaben rund um die Betreuung kommunaler Spielplätze
- weitere Aufgaben nach Weisung der Verwaltungsleitung sowie Vertretung weiterer Mitarbeiter der allgemeinen Ordnungsverwaltung
Das Aufgabengebiet erfordert:
- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine vergleichbare Ausbildung mit fachlich geeigneter Qualifikation sowie einschlägige Berufserfahrung
- sichere Kenntnisse im Umgang mit Standardsoftware, insbesondere MS-Office
- mindestens Grundkenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht sowie einschlägigen aufgabenbezogenen Vorschriften (SächsPBG, StVO, OWiG, SächsStrG) oder entsprechende Bereitschaft zur Weiterqualifikation
- selbstständige, eigenverantwortliche und sorgfältige Arbeitsweise sowie Durchsetzungsvermögen
- physische und psychische Belastbarkeit
- sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- ausgeprägte Bürgerfreundlichkeit und ein offenes und sicheres Auftreten
- Teamfähigkeit und Flexibilität
- wünschenswert ist die aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Markneukirchen
Die Vergütung erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der EG 7, mit der Option auf eine perspektivische Höhergruppierung in die EG 8 bei entsprechender Qualifikation. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt aktuell 36 Stunden. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosen Tätigkeitsnachweisen, Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen mit Referenzen) richten sie bitte bis zum 20.09.2024 an die
Stadtverwaltung Markneukirchen
Hauptamt
Am Rathaus 2
08258 Markneukirchen
oder elektronisch zusammengefasst als ein pdf-Dokument an
hauptamt(at)markneukirchen.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Sollte das Rücksenden der Bewerbungsunterlagen gewünscht werden, wird um Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages gebeten. Die datenschutzgerechte Vernichtung der Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird garantiert.
Markneukirchen, den 21.08.2024
gez. T. Meinel
Bürgermeister