Ausschreibungen
Beschränkte Ausschreibung
Bekanntgabe zu binnenmarktrelevanten Vorhaben
1. Auftraggeber:
Stadtverwaltung Markneukirchen
Am Rathaus 2
08258 Markneukirchen
Tel.: 037422 - 41150
Fax.: 037422 - 41199
E-Mail: foerdermittel(at)markneukirchen.de
Umnutzung eines Bestandsgebäudes für eine KITA und einen Bürgerraum in Landwüst
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ beabsichtigt die Stadt Markneukirchen nach der Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014) die folgenden Maßnahmen durchzuführen. Sollte Ihrerseits Interesse als ein möglicher Auftragnehmer an diesen Vorhaben bzw. Teilvorhaben bestehen, können Sie dies bis zum jeweils unten genannten Termin gern bei der Stadt Markneukirchen unter den oben genannten Kontaktdaten bekunden.
- Vorhaben: Umnutzung eines Bestandsgebäudes für eine KITA und einen Bürgerraum in Landwüst
- Ort der Ausführung: Schönlinder Str. 14a und 14b in 08258 Markneukirchen OT Landwüst
- Auftragsgegenstand:
Los 14 Fliesenarbeiten
- ca. 50m² Bodenfliesen
- ca. 100m² Wandfliesen
Los 15 Malerarbeiten
- ca. 520m² Grundierung und Anstrich
- ca. 230m² Wandflächen spachteln
- Fassadenmalerei Außenfassade
Interessenbekundung bis: 23.03.2023
Ausschreibungen Grundstücke und Gebäude
Ausschreibungen VOB/A
Stellenausschreibungen
Schöffenamt
Im Jahr 2023 finden die Wahlen und die Berufung der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt.
Für die Vorschlagsliste an das Amtsgericht Plauen bzw. das Landgericht Zwickau sucht die Stadt Markneukirchen daher Bewerber (m/w/d) für das Amt eines
- Schöffen -
Der Schöffe nimmt ein ehrenamtliches Richteramt in Strafsachen wahr und ist damit als Vertreter des Volkes Teil der Rechtsprechung. Die Aufgabe eines Schöffen besteht darin, gleichberechtigt mit dem Richter Urteile zu fällen und das Strafmaß festzulegen. Schöffen haben in der Hauptverhandlung, vor allem aber in der Beratung die Aufgabe, für die Verständlichkeit und Plausibilität von Verfahren und Urteil zu sorgen. Der Schöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält der Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet
Gesucht werden Bewerber (m/w/d), die in der Stadt Markneukirchen ihren Wohnsitz haben und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Die bisher vorgeschriebene Unterbrechung nach zwei Amtsperioden wurde gestrichen.
Können Sie sich vorstellen, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen?
Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 31.05.2023 bei der
Stadtverwaltung Markneukirchen
Hauptamt
Am Rathaus 2
08258 Markneukirchen
Nähere Informationen sowie das auszufüllende Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Homepage www.markneukirchen.de oder direkt unter www.schoeffenwahl2023.de.
Weitere Auskünfte, insbesondere zu Verfahrensweise und Bewerbungsprozess erhalten Sie bei Frau Persigehl unter 037422/41131 oder hauptamt(at)markneukirchen.de.
Für das Amt der Jugendschöffen bewerben Sie sich beim Jugendamt das Landratsamtes Vogtlandkreis bis 31.03.2023. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Ehrenamt mit Seele: Jugendschöffen gesucht / Vogtlandkreis.