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- Sozial-, Kranken- und Pflegeversicherung
- Sozialversicherung Die Erwerbstätigkeit "Studierender" ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sozialversicherungspflichtig. Ob die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der Sozialversi
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- Beendigung des Studiums, Exmatrikulation
- Mit der Exmatrikulation erlischt Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. In einigen Fällen kommt es aber auch zur Zwangse
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- Studienvoraussetzungen
- Ihre Qualifikation für ein Studium an einer Hochschule mit Sitz in Sachsen oder der Berufsakademie Sachsen weisen Sie in der Regel durch einen entsprechenden Schulabschluss nach (Beispiel: Abitur), in
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- Beginn, Verlauf, Ende des Studiums
- Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, benötigen Sie eine entsprechende Berechtigung: die sogenannte "Hochschulzugangsberechtigung". Dazu zählen Schulabschlüsse wie das Abitur oder die Fachho
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- Wechsel Studiengang (ausländische Studierende)
- Bürger der Europäischen Union Als ausländischer Studierender / ausländische Studierende aus einem Staat der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) hat ein Wechsel des Stud
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- Unterbrechung des Studiums und Beurlaubung
- Sollten wichtige Gründe Sie an der Weiterführung Ihres Studiums hindern, können Sie dieses für begrenzte Zeit unterbrechen. Dazu müssen Sie beim zuständigen Immatrikulationsamt eine Beurlaubung beantr
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- Studium
- Studieren in Sachsen Universität, Kunsthochschule, Hochschule für angewandte Wissenschaften oder Berufsakademie? Die Möglichkeiten für ein Studium in Sachsen sind vielfältig. An unterschiedlichen Hoch
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- Schulvorbereitung
- Viele Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren beschäftigen sich gern mit dem Thema Schule. Sie spielen Schule, spekulieren über den Inhalt von Schultüte und Schulranzen und würden lieber heute als m
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- Ausländische Studierende
- Sie leben nicht in Deutschland und haben die Absicht, ein Studium an einer sächsischen Hochschule, Hochschule für angewandte Wissenschaften oder an der Berufsakademie Sachsen aufzunehmen? Studierende
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- Aufenthalt und Erwerbstätigkeit nach dem Studium (ausländische Studierende)
- Als Hochschulabsolvent * aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), sowie der Schweiz können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Erwerbstätigkeit in Deutsch