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- Testament
- Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird, sollten Sie dafür rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Abgesehen von anderen nützlichen Vorkehr
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- Inhalt eines Testaments oder Erbvertrags
- Verfügung von Todes wegen In einer Verfügung von Todes wegen (das heißt in einem Testament oder Erbvertrag) können Sie grundsätzlich völlig frei – abgesehen von bestimmten Einschränkungen der Testierf
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- Erbvertrag
- Der Erbvertrag ist eine vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen, mit der Sie zu Lebzeiten verbindliche Regelungen für Ihren Tod treffen können. Er muss vor einem Notar oder einer Notarin bei gleichze
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- Widerruf eines Erbvertrags
- In bestimmten Fällen können Sie sich als Vertragspartner * von den vertragsmäßigen Verfügungen eines Erbvertrags lösen. Es kommen unter anderem folgende Möglichkeiten in Betracht: Änderungsvorbehalt:
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- Auflage
- Der Erblasser kann dem Erben * oder einem Vermächtnisnehmer Verpflichtungen auferlegen (sogenannte Auflagen). Diese Auflagen begünstigen in der Regel keine andere Person. Falls durch eine Auflage eine
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- Erben und Vererben
- Erbfolge Der letzte Wille (Verfügungen von Todes wegen) Erbfall Finanzielle Hilfen Steuerliche Aspekte Linksammlung Erben und Vererben Hinweis: Amt24 kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. H
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- Amtliche Verwahrung von Testamenten
- Ein eigenhändiges Testament wird auf Verlangen des Testators * in besondere amtliche Verwahrung genommen. Für die besondere amtliche Verwahrung ist jedes Nachlassgericht (Amtsgericht) zuständig. Sie k
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- Der letzte Wille
- Um eine individuelle Erbfolge festzulegen, müssen Sie Ihren letzten Willen formulieren. Dies geschieht mit einer sogenannten "Verfügung von Todes wegen". Dies kann ein Testament oder ein Erbvertrag se
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- Legalisation
- Deutsche öffentliche Urkunden, auf die kein internationales Übereinkommen anwendbar ist, können von der Auslandsvertretung des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, legalisiert werden, damit di
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- Amtliche Beglaubigung von Urkunden und Unterschriften
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften Wenn Sie bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle aufgrund einer Rechtsvorschrift ein unterzeichnetes Dokument vorlegen müssen, müssen Sie Ihre Unterschri