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- Technische Gebäudeausrüstung
- Zur Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zählt man alle fest im Haus installierten Anlagen und Einrichtungen, die zur Nutzung und zum Wohnen notwendig sind beziehungsweise den Wohnkomfort steigern. An
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- Genehmigungsfreistellung
- Wenn Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei ist, kann es unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem von einer Baugenehmigung freigestellt sein. Dies ist der Fall, wenn Ihr Vorhaben kein Sonderbau ist, ke
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- Ist eine Baugenehmigung notwendig?
- Grundsätzlich benötigen Sie immer eine Baugenehmigung, es sei denn, für Ihr Vorhaben gilt eine gesetzliche Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen können eine Errichtung (Neubau), eine Änderung und
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- Bauträger
- Wenn Sie sich Ihr Haus von einem Bauträger bauen lassen, so tritt dieser als Bauherr gegenüber Behörden und Firmen auf und trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben. Der Bauträger übernimmt alles, v
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- Baugemeinschaften
- In einer Baugemeinschaft (Bauherrengemeinschaft) kommen mehrere Bauwillige zusammen, um gemeinsam Wohneigentum zu schaffen. Genutzt wird diese Form vor allem in Städten, wenn in der Innenstadt Gebäude
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- Beteiligte am Bau
- An einem Bauvorhaben sind eine Vielzahl von Menschen und Institutionen beteiligt. Dass es einen Bauherrn * und ein Bauunternehmen gibt, erscheint einleuchtend, aber was sind eigentlich deren Rechte un
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- Bauausführung
- Haben Sie die Baugenehmigung erhalten beziehungsweise ist Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt, kann es jetzt losgehen! Ein paar Dinge gibt es aber auch hier noch zu beachten.
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- Bauen
- Finanzierungsplanung Am Beginn eines jeden Bauvorhabens steht die Finanzierung. Eine solide finanzielle Planung ist bei jedem Bauvorhaben unerlässlich. Beim Kauf eines Grundstücks und beim Bau eines H
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- Rechtsschutz (Baurecht)
- Vorgehen gegen einen Bebauungsplan (B-Plan) Der Bebauungsplan trifft konkrete Festsetzungen für die Nutzung und Gestaltung der Grundstücke und Bauwerke, die sich in seinem Geltungsbereich befinden. Di
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- Ordnungswidrigkeiten (Baurecht)
- Im Bauordnungsrecht gibt es eine Reihe von Tatbeständen, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Die Bußgeldhöhe kann bis zu EUR 500.000 betragen. Danach handelt beispielsweise ordnungswidrig, wer geg