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- Bautechnische Prüfung
- Der Standsicherheits- und der Brandschutznachweis müssen bei bestimmten Bauvorhaben aus Gründen der Gefahrenabwehr von den Prüfingenieuren * für Standsicherheit und für Brandschutz geprüft werden. Dam
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- Baugenehmigung
- Ist Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Für die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Gebäuden und anderen b
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- Stellplätze, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder
- Für Gebäude (bauliche Anlagen), bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu erwarten ist, müssen die erforderlichen Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Fahr
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- Standsicherheit
- Die Standsicherheit ist eine grundlegende Anforderung an alle Bauwerke (bauliche Anlagen), insbesondere natürlich an Gebäude. Sie dient in erster Linie der Gefahrenabwehr, von ihr sind keine Ausnahmen
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- Örtliche Bauvorschriften
- Mit dem Erlass von örtlichen Bauvorschriften haben die Gemeinden die Möglichkeit, über die Sächsische Bauordnung hinausgehende Anforderungen an Bauherren * zu stellen. Dies ist in bestimmtem Rahmen mö
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- Barrierefreies Bauen
- Menschen mit Behinderung, alte Menschen und Personen mit Kleinkindern sind im täglichen Leben oft auf besondere Bedingungen angewiesen. Bei der Gestaltung von Gebäuden und Parkplätzen wird darauf beso
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- Abstandsflächen und Abstände
- Zwischen Gebäuden müssen bestimmte Abstände eingehalten werden – es darf nicht zu eng gebaut werden. Dies gilt auch für andere bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, von denen aber Wirkungen wie vo
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- Anforderungen an das Bauwerk
- Das sächsische Bauordnungsrecht beinhaltet verschiedene Anforderungen an Bauwerke (bauliche Anlagen). In erster Linie dienen die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung der Gefahrenabwehr. Es gilt zu
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- Genehmigung des Bauvorhabens
- Als Bauherr * sind Sie verpflichtet, alle beim Bau geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die Technischen Baubestimmungen einzuhalten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie für Ihr Vorhaben eine
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- Passivhäuser
- Ein Passivhaus ist extrem sparsam im Energieverbrauch und schont somit den Geldbeutel seines Besitzers oder seiner Besitzerin. Es hat einen Heizwärmebedarf von maximal 15 Kilowattstunden pro Quadratme