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  • Erbenhaftung
    Mit dem Erbfall gehen auf den Erben * auch die Verbindlichkeiten des Erblassers über. Der Erbe tritt also in die Schuldnerstellung des Erblassers ein. Ab Annahme der Erbschaft haftet der Erbe grundsät
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Ausschlagung einer Erbschaft
    Sind Sie Erbe * , aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen. Die Ausschlagung de
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Annahme einer Erbschaft
    Sind Sie Erbe * – sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge, aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags – sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen. Es mag sein, dass Ihnen die ver
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Anfechtung eines Testaments / Erbvertrags
    Letztwillige Verfügungen und Erbverträge können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Ziel einer Anfechtung ist es, dem wirklichen Willen des Erblassers * Geltung zu verschaffen. Anfech
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Widerruf eines Testaments
    Sie können Ihr Testament sowie einzelne in dem Testament enthaltene Verfügungen jederzeit abändern oder aufheben (widerrufen). Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Sie können e
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Erbfall
    Wenn ein Mensch stirbt, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, was mit der Hinterlassenschaft des Verstorbenen * (sogenannter Nachlass) geschehen soll und was als Nächstes zu tun ist. Entschei
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Testamentsvollstreckung
    Mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung können Sie sicherstellen, dass Ihre letztwilligen Verfügungen befolgt werden. Die Testamentsvollstreckung dient daher überwiegend dem Interesse des Erblas
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Testamentsformen
    Es gibt folgende Testamentsformen, an die bestimmte Formerfordernisse gestellt werden: Eigenhändiges Testament Öffentliches Testament Außerordentliches Testament Amt24-Informationen Das eigenhändige u
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Öffentliches Testament
    Bei einem öffentlichen Testament handelt es sich um ein notariell errichtetes Testament. Für die Errichtung stehen Ihnen zwei verschiedene Vorgehensweisen zur Verfügung: Sie erklären einem Notar * geg
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Gemeinschaftliches Testament
    Eheleute und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften müssen nicht jeweils voneinander getrennte Testamente errichten. Sie können ein gemeinschaftliches Testament abfassen. Achtung! Partner * e
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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