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- Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
- Ändert sich Ihre Adresse, müssen Sie diese auch die im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte
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- Beherbergungssteuer
- Die sächsischen Städte und Gemeinden können auf der Grundlage einer kommunalen Satzung eine Steuer auf Übernachtungsleistungen, die sogenannte Beherbergungssteuer oder Übernachtungssteuer erheben. Geg
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- Beglaubigung von Kopien und Abschriften ausstellen lassen
- Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit de
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- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Amtlich beglaubigt werden auch Handzeichen, das heißt aus Buchstaben oder aus sonstigen Symbolen besteh
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- Abmeldung bei der Meldebehörde (Nebenwohnung, Umzug ins Ausland)
- Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
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- Bebauungsplan einsehen
- Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie finden im B-Plan beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bau
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- Meldebehörde, Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)
- Ziehen Sie in Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde innerhalb von zwei Wochen Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung). Tipp: Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit, um ihn bei der Ummeldung in Ih
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- Meldebehörde, Anmeldung (Umzug in eine andere Gemeinde)
- Ziehen Sie in eine andere Gemeinde in Sachsen um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jen
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- Lebenspartnerschaftsregister, Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft
- Antrag auf (Nach-)Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister nach § 35 Personenstandsgesetz / PStG, Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland H
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- Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern
- Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, Lebenspartnerschaftsurkunde Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartne