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- Grundsteuer zahlen
- Für Grundbesitz müssen Sie an die Gemeinde oder Stadt Grundsteuer zahlen. Land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz unterliegt dabei der Grundsteuer A, diese wird bis einschließlich 2024 von dem Nut
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- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Anzeige des Sterbefalls nach §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG) Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Voraussetzung fü
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- Vaterschaftsanerkennung, Beurkundung durch das Standesamt
- Anerkennung der Vaterschaft nach §§ 1594 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Als Vater eines nichtehelichen Kindes haben Sie die Möglichkeit, die Vaterschaft offiziell anzuerkennen. Für das Kind ist die
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- Gewerberegisterauskunft beantragen
- Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Priv
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- Gewerbezentralregister-Auszug beantragen
- Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO) Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen,
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- Internationale Geburtsurkunde anfordern
- Antrag auf Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, internationale Geburtsurkunde gemäß Übereinkommen vom 08.09.1976 Sie benötigen eine internationale Geburtsurkunde zum Nachweis
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- Geburtsanzeige bei einer Hausgeburt
- Wenn Sie sich für eine Hausgeburt entschieden haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen. Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeigepflicht g
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- Geburtenregister, beglaubigten Ausdruck anfordern
- Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister) Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Geburtenbuc
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- Gaststättengewerbe anzeigen
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes nach § 2 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle spätestens vie
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- Führungszeugnis beantragen
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckt