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Deine Suche nach 2 lieferte 457 Ergebnisse.
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- Reisegewerbe
- wollen, müssen Sie zusätzlich bei der zuständigen Behörde eine Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) beantragen Reisegewerbe, Erlaubnis (Reisegewerbekarte) beantragen Gewerbe anmelden
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- Gaststättengewerbe
- lediglich anzeigepflichtig. Gaststättenanzeige Die Anzeige beim zuständigen Gewerbeamt muss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 SächsGastG spätestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes erfolgen. Dabei ist anzugeben
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- Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis
- Die natürlichen Elternrechte stehen unter besonderem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz). Im Normalfall liegt die elterliche Sorge für das Pflegekind auch nach der Unterbringung in
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- 5. Sinfoniekonzert
- Cello Competition in Helsinki und 2001 wurde er beim Rostropowitsch Cello Competition in Paris mit dem 2.Grand Prix ausgezeichnet.<br /> Seit 1998 ist er Solocellist beim WDR Symphonieorchester Köln, mit dem [...] Cello Competition in Helsinki und 2001 wurde er beim Rostropowitsch Cello Competition in Paris mit dem 2.Grand Prix ausgezeichnet.<br /> Seit 1998 ist er Solocellist beim WDR Symphonieorchester Köln, mit dem
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- Weidscher Kuchenmarkt 2022
- Microbar und die Restaurants am Markt laden bis in den späten Abend Gäste ein.<br /> <br /> <strong>2. Semmelweispark</strong><br /> Traditionell präsentieren sich hier am Samstag und Sonntag die Weidaer
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- 3. Sinfoniekonzert
- Zusammen mit der Vogtland Philharmonie spielte er im März 2022 Eberhard Klemmsteins Violinkonzert Nr. 2 unter Leitung von Dorian Keilhack ein.
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- Krokusblüte in Drebach
- Jedes Jahr zwischen Anfang März und Ende April können Sie in Drebach ca. 2 bis 3 Wochen lang ein einzigartiges Naturerlebnis bewundern, die Krokusblüte.<br /> Es gibt in Drebach über 40 Flächennaturdenkmale
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- Hausärztliche Versorgung
- bestehenden strukturierten Behandlungsprogramm teilnimmt oder Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe 2 oder 3 vorliegt oder der Grad der Behinderung bei mindestens 60 Prozent oder Minderung der Erwerbsfähigkeit
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- Beglaubigung von Kopien und Abschriften ausstellen lassen
- Seite, mindestens EUR 5,00 bei Abschriften und Kopien, die die Behörde selbst hergestellt hat: EUR 2,60 (beliebige Seitenanzahl je Beglaubigung), insgesamt mindestens EUR 5,00 Bei mehreren Kopien der gleichen