Pachtzins für Garten-, Grün- und Ackerland

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Pachtzinsen für das Jahr 2025 – Bitte warten Sie mit den Zahlungen bis zum Erhalt Ihrer Änderungsmitteilungen zum Pachtvertrag

Die Stadt Markneukirchen hat mit Wirkung zum 01.01.2025 einen neuen Pachtzins beschlossen. Dieser Pachtzins ist bis zum 31.12.2029 festgeschrieben und wird den jeweiligen Pächtern in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Er stellt ab dem 01.01.2025 die neue Bemessungsgrundlage für die Verpachtung von Garten-, Grün- und Ackerland durch die Stadt Markneukirchen dar.

Sie erhalten von uns zu Beginn des Jahres 2025 einen Nachtrag zum bestehenden Pachtvertrag oder einen neuen Pachtvertrag, welcher dann die Grundlage für die neuen Pachtzinszahlungen ab 2025 darstellen. Wie in der Vergangenheit gilt auch dieser wieder solange, bis Sie eine/-n Änderungsmitteilung/Nachtrag/neuen Pachtvertag erhalten.

Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt unserer Änderungsmitteilung!

Sollten Sie bis zum 15.03.2025 keine neue Mitteilung erhalten haben, melden Sie sich bitte im Sachbereich Liegenschaften bei Herrn Schwabe, Tel. 037422/41230 oder per Mail unter liegenschaften(at)markneukirchen.de.          

Besteht bei Ihrem Kreditinstitut ein Dauerauftrag zur Zahlung des Pachtzinses, bitten wir Sie, diesen zu stornieren oder auszusetzen. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Wir buchen erst ab, wenn die Änderungsmitteilung versandt wurde. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab, ob ein Dauerauftrag oder SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Sie können dies an der Buchung auf Ihrem Kontoauszug erkennen.