Öffentlicher Hinweis zur Veräußerung von Grundstücken in der Gemarkung Landwüst
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Die Untere Landwirtschaftsbehörde des Vogtlandkreises hat über die Genehmigung zur Veräußerung der in der Anlage genannten Grundstücke in der Gemarkung Landwüst nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden. Leistungsfähige landwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der gesamten Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt des Vogtlandkreises/Untere Landwirtschaftsbehörde bis zum 04.10.2023 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen verbindlichen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Weitere Informationen finden Sie hier.