Namensänderung des Hundehalters mitteilen
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben. Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt.
Fristen
keine
Kosten (Gebühren)
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 07.06.2022
Ansprechpartner
- Frau Karola Geuther
- Kämmerin
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Gebäude: Rathaus Markneukirchen
Raum: 15 (EG)
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E-Mail: kaemmerei@markneukirchen.de
Telefon: 037422 41200
- Frau Tanja Neudel
- SB - Steuern und Abgaben
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Gebäude: Rathaus Markneukirchen
Raum: 15 (EG)
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E-Mail: kaemmerei@markneukirchen.de
Telefon: 037422 41221
- Frau Ute Konetzke
- SB - Stadtkasse
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Gebäude: Rathaus Markneukirchen
Raum: 15 (EG)
-
E-Mail: kaemmerei@markneukirchen.de
Telefon: 037422 41210
- Frau Grit Niese
- SB - Umsatzsteuer und Anlagenbuchhaltung
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Gebäude: Rathaus Markneukirchen
Raum: 15 (EG)
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E-Mail: kaemmerei@markneukirchen.de
Telefon: 037422 41220