Namensänderung des Hundehalters mitteilen

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Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben. Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt.

Fristen

keine

Kosten (Gebühren)

keine

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 07.06.2022

Ansprechpartner

Frau Karola Geuther
Kämmerin
Gebäude: Rathaus Markneukirchen
Raum: 15 (EG)
E-Mail: kaemmerei@markneukirchen.de
Telefon: 037422 41200
Frau Tanja Neudel
SB - Steuern und Abgaben
Gebäude: Rathaus Markneukirchen
Raum: 15 (EG)
E-Mail: kaemmerei@markneukirchen.de
Telefon: 037422 41221
Frau Ute Konetzke
SB - Stadtkasse
Gebäude: Rathaus Markneukirchen
Raum: 15 (EG)
E-Mail: kaemmerei@markneukirchen.de
Telefon: 037422 41210
Frau Grit Niese
SB - Umsatzsteuer und Anlagenbuchhaltung
Gebäude: Rathaus Markneukirchen
Raum: 15 (EG)
E-Mail: kaemmerei@markneukirchen.de
Telefon: 037422 41220

Lebenslagen