Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Sie haben einen Schaden an einer Ortsstraße festgestellt.

Verfahrensablauf

Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

keine

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 14.09.2022

Rechtsbehelf

entfällt

Ansprechpartner

Herr Frank Silling
SB - Allgemeine Bauverwaltung
Gebäude: Rathaus Markneukirchen
Raum: 1.02 (1. OG)
E-Mail: bauamt@markneukirchen.de
Telefon: 037422 41400
Frau Tanja Meisel
SB - Allgemeine Bauverwaltung
Gebäude: Rathaus Markneukirchen
Raum: 1.01 (1. OG)
E-Mail: bauamt@markneukirchen.de
Telefon: 037422 41401