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- Bebaubarkeit
- Wenn Sie planen, ein Gebäude (zum Beispiel ein Wohnhaus) auf Ihrem Grundstück zu errichten, sollten Sie schon vor dem Erwerb des Grundstücks sicherstellen, dass Sie darauf auch wirklich bauen dürfen.
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- Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis
- Die natürlichen Elternrechte stehen unter besonderem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz). Im Normalfall liegt die elterliche Sorge für das Pflegekind auch nach der Unterbringung
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- Rückkehr zu den Eltern
- Das Umgangsrecht der leiblichen Eltern Von besonderer Bedeutung ist eine wertfreie Grundeinstellung gegenüber den leiblichen Eltern des Pflegekindes. Versuchen Sie sich, in deren Lage hineinzuversetze
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- Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung
- Aufsichtspflicht und Haftung Mit der Aufnahme eines Pflegekindes entsteht für Sie eine Aufsichtspflicht, diese beinhaltet: das Bewahren des minderjährigen Kindes vor Schäden an sich selbst oder durch
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- Linksammlung Pflegekinder, Pflegeeltern
- Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten Broschüre "Pflegekinder. Kinder in zwei Familien" Diese Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt enthält
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- Steuern, Kindergeld (Pflegekinder)
- Steuerpflicht Das Pflegegeld, anlassbezogene Beihilfen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln sind steuerfrei, sofern die Betreuung nicht erwerbsmäßig erfolgt. Nähere Fragen hierzu beantwortet Ihr zus
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- Pflegeeltern sein: Rechte und Pflichten
- Mit der Aufnahme eines Pflegekindes erlangen Sie weitgehend die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte wie mit der Geburt des eigenen Kindes. Häufig ist das Pflegeverhältnis nicht dauerh
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- Pflegegeld, Sozialversicherung, Elternzeit
- Pflegegeld und Beihilfen Wenn Sie als Pflegeeltern ein Kind aufnehmen, ist das Jugendamt verpflichtet, den regelmäßig wiederkehrenden Unterhaltsbedarf des Kindes durch Zahlung eines monatlichen Pflege