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- Bestattung von Fehl- und Totgeborenen
- Fehlgeburt Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn das Kind mit einem Gewicht von unter 500 Gramm tot zur Welt kommt. Fehlgeburten gelten bestattungsrechtlich nicht als Leichen und müssen nicht bestatt
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- Bestattung
- Bestattungsplätze und Bestattungsarten Vom Gesetz definierte Bestattungsplätze sind in Sachsen die Gemeindefriedhöfe, Friedhöfe der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Grabstätten in Kirchen, An
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- Ausstellung der Todesbescheinigung
- Veranlassung der Leichenschau Ist eine Person verstorben, muss die verantwortliche angehörige Person sofort den behandelnden Hausarzt * oder sollten dieser verhindert sein, den nächsten erreichbaren A
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- Anzeige des Sterbefalls
- Der Tod muss durch eine Ärztin oder einen Arzt in einer Leichenschau festgestellt und beim Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Sie erhalten eine ärztliche Tode
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- Todesfall
- Ein Todesfall bedeutet für Hinterbliebene nicht nur Trauer, sondern oft auch eine große organisatorische Herausforderung. Wer ist zu benachrichtigen? Wie plant man die Beerdigung? In diesem Bereich fi
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- Widerruf eines Testaments
- Sie können Ihr Testament sowie einzelne in dem Testament enthaltene Verfügungen jederzeit abändern oder aufheben (widerrufen). Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Sie können e
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- Testamentsvollstreckung
- Mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung können Sie sicherstellen, dass Ihre letztwilligen Verfügungen befolgt werden. Die Testamentsvollstreckung dient daher überwiegend dem Interesse des Erblas
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- Testamentsformen
- Es gibt folgende Testamentsformen, an die bestimmte Formerfordernisse gestellt werden: Eigenhändiges Testament Öffentliches Testament Außerordentliches Testament Amt24-Informationen Das eigenhändige u
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- Öffentliches Testament
- Bei einem öffentlichen Testament handelt es sich um ein notariell errichtetes Testament. Für die Errichtung stehen Ihnen zwei verschiedene Vorgehensweisen zur Verfügung: Sie erklären einem Notar* gege
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- Gemeinschaftliches Testament
- Eheleute und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften müssen nicht jeweils voneinander getrennte Testamente errichten. Sie können ein gemeinschaftliches Testament abfassen. Achtung! Partner und