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  • Bestattung von Fehl- und Totgeborenen
    Fehlgeburt Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn das Kind mit einem Gewicht von unter 500 Gramm tot zur Welt kommt. Fehlgeburten gelten bestattungsrechtlich nicht als Leichen und müssen nicht bestatt
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Bestattung
    Bestattungsplätze und Bestattungsarten Vom Gesetz definierte Bestattungsplätze sind in Sachsen die Gemeindefriedhöfe, Friedhöfe der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Grabstätten in Kirchen, An
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Ausstellung der Todesbescheinigung
    Veranlassung der Leichenschau Ist eine Person verstorben, muss die verantwortliche angehörige Person sofort den behandelnden Hausarzt * oder sollten dieser verhindert sein, den nächsten erreichbaren A
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Anzeige des Sterbefalls
    Der Tod muss durch eine Ärztin oder einen Arzt in einer Leichenschau festgestellt und beim Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Sie erhalten eine ärztliche Tode
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Todesfall
    Ein Todesfall bedeutet für Hinterbliebene nicht nur Trauer, sondern oft auch eine große organisatorische Herausforderung. Wer ist zu benachrichtigen? Wie plant man die Beerdigung? In diesem Bereich fi
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Widerruf eines Testaments
    Sie können Ihr Testament sowie einzelne in dem Testament enthaltene Verfügungen jederzeit abändern oder aufheben (widerrufen). Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Sie können e
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Testamentsvollstreckung
    Mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung können Sie sicherstellen, dass Ihre letztwilligen Verfügungen befolgt werden. Die Testamentsvollstreckung dient daher überwiegend dem Interesse des Erblas
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Testamentsformen
    Es gibt folgende Testamentsformen, an die bestimmte Formerfordernisse gestellt werden: Eigenhändiges Testament Öffentliches Testament Außerordentliches Testament Amt24-Informationen Das eigenhändige u
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Öffentliches Testament
    Bei einem öffentlichen Testament handelt es sich um ein notariell errichtetes Testament. Für die Errichtung stehen Ihnen zwei verschiedene Vorgehensweisen zur Verfügung: Sie erklären einem Notar* gege
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Gemeinschaftliches Testament
    Eheleute und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften müssen nicht jeweils voneinander getrennte Testamente errichten. Sie können ein gemeinschaftliches Testament abfassen. Achtung! Partner und
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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