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  • Erwerb eines Grundstücks
    Baugrundstück oder Bestandsimmobilie? Immobilienangebote Informieren Sie sich vor dem Kauf! Kaufvertrag und Eigentumserwerb Ein Grundstück erben Baugrundstück oder Bestandsimmobilie? Statt ein geeigne
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Bebaubarkeit
    Wenn Sie planen, ein Gebäude (zum Beispiel ein Wohnhaus) auf Ihrem Grundstück zu errichten, sollten Sie schon vor dem Erwerb des Grundstücks sicherstellen, dass Sie darauf auch wirklich bauen dürfen.
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis
    Die natürlichen Elternrechte stehen unter besonderem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz). Im Normalfall liegt die elterliche Sorge für das Pflegekind auch nach der Unterbringung
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Rückkehr zu den Eltern
    Das Umgangsrecht der leiblichen Eltern Von besonderer Bedeutung ist eine wertfreie Grundeinstellung gegenüber den leiblichen Eltern des Pflegekindes. Versuchen Sie sich, in deren Lage hineinzuversetze
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung
    Aufsichtspflicht und Haftung Mit der Aufnahme eines Pflegekindes entsteht für Sie eine Aufsichtspflicht, diese beinhaltet: das Bewahren des minderjährigen Kindes vor Schäden an sich selbst oder durch
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Linksammlung Pflegekinder, Pflegeeltern
    Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten Broschüre "Pflegekinder. Kinder in zwei Familien" Diese Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt enthält
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Steuern, Kindergeld (Pflegekinder)
    Steuerpflicht Das Pflegegeld, anlassbezogene Beihilfen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln sind steuerfrei, sofern die Betreuung nicht erwerbsmäßig erfolgt. Nähere Fragen hierzu beantwortet Ihr zus
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Pflegeeltern sein: Rechte und Pflichten
    Mit der Aufnahme eines Pflegekindes erlangen Sie weitgehend die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte wie mit der Geburt des eigenen Kindes. Häufig ist das Pflegeverhältnis nicht dauerh
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Pflegegeld, Sozialversicherung, Elternzeit
    Pflegegeld und Beihilfen Wenn Sie als Pflegeeltern ein Kind aufnehmen, ist das Jugendamt verpflichtet, den regelmäßig wiederkehrenden Unterhaltsbedarf des Kindes durch Zahlung eines monatlichen Pflege
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Finanzielle und sonstige Hilfen
    Mit Vermittlung des Kindes in eine Pflegefamilie ist das Jugendamt verpflichtet, den notwendigen Unterhaltsbedarf des Kindes durch Zahlung eines monatlichen Pauschalbetrages (Pflegegeld) sicherzustell
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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