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- Testament
- Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird, sollten Sie dafür rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Abgesehen von anderen nützlichen Vorkehr
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- Fragen zur Einkommensteuer im Erbfall
- Außer der Erbschaft- oder Schenkungsteuer fallen bei einem Vermögensanfall durch Erbschaft oder Schenkung keine Steuern an. Sie müssen geerbtes Geld also beispielsweise nicht als Einkommen in der Eink
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- Steuerliche Aspekte
- Der Vermögensanfall, der infolge Todes eintritt, unterliegt der Erbschaftsteuer, die Vermögensübertragung, die auf einer Schenkung unter Lebenden beruht, der Schenkungsteuer. Weitere Steuern fallen fü
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- Vermächtnis
- Der Erblasser* kann einer Person Vermögensvorteile hinterlassen, ohne sie als Erben einzusetzen (sogenanntes Vermächtnis). Die Person, der ein Vermächtnis zugedacht wird, bezeichnet man als Vermächtni
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- Auflage
- Der Erblasser* kann dem Erben oder einem Vermächtnisnehmer Verpflichtungen auferlegen (sogenannte Auflagen). Diese Auflagen begünstigen in der Regel keine andere Person. Falls durch eine Auflage eine
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- Inhalt eines Testaments oder Erbvertrags
- Verfügung von Todes wegen In einer Verfügung von Todes wegen (das heißt in einem Testament oder Erbvertrag) können Sie grundsätzlich völlig frei - abgesehen von bestimmten Einschränkungen der Testierf
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- Vorweggenommene Erbfolge
- Bereits zu Lebzeiten können Sie Vermögen auf vermutliche Erben und Erbinnen mit Rücksicht auf deren Erbenstellung übertragen (sogenannte vorweggenommene Erbfolge). Diese Form der Vermögensübertragung
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- Pflichtteil
- Der Erblasser* kann durch eine Verfügung von Todes wegen frei bestimmen, wer von ihm erben soll. Die gesetzliche Erbfolge ist dabei nicht bindend. Bestimmte gesetzliche Erben, soweit sie als solche be
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- Individuell festgelegte Erbfolge
- Gewillkürte Erbfolge Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, soweit die Erbfolge nich
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- Gesetzliche Erbfolge
- Nach dem deutschen Erbrecht erben grundsätzlich nur Verwandte und Ehegatten* beziehungsweise eingetragene Lebenspartner der verstorbenen Person. Personen sind verwandt, wenn sie voneinander oder von d