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- Anzeige des Sterbefalls
- Der Tod muss durch eine Ärztin oder einen Arzt in einer Leichenschau festgestellt und beim Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Sie erhalten eine ärztliche Tode
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- Todesfall
- Ein Todesfall bedeutet für Hinterbliebene nicht nur Trauer, sondern oft auch eine große organisatorische Herausforderung. Wer ist zu benachrichtigen? Wie plant man die Beerdigung? In diesem Bereich fi
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- Widerruf eines Testaments
- Sie können Ihr Testament sowie einzelne in dem Testament enthaltene Verfügungen jederzeit abändern oder aufheben (widerrufen). Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Sie können e
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- Testamentsvollstreckung
- Mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung können Sie sicherstellen, dass Ihre letztwilligen Verfügungen befolgt werden. Die Testamentsvollstreckung dient daher überwiegend dem Interesse des Erblas
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- Testamentsformen
- Es gibt folgende Testamentsformen, an die bestimmte Formerfordernisse gestellt werden: Eigenhändiges Testament Öffentliches Testament Außerordentliches Testament Das eigenhändige und das öffentliche T
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- Öffentliches Testament
- Bei einem öffentlichen Testament handelt es sich um ein notariell errichtetes Testament. Für die Errichtung stehen Ihnen zwei verschiedene Vorgehensweisen zur Verfügung: Sie erklären einem Notar* gege
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- Gemeinschaftliches Testament
- Eheleute und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften müssen nicht jeweils voneinander getrennte Testamente errichten. Sie können ein gemeinschaftliches Testament abfassen. Achtung! Partner und
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- Eigenhändiges Testament
- Ein handschriftliches, sogenanntes eigenhändiges Testament ist die einfachste Möglichkeit der Testamentserrichtung. Es kann von jeder volljährigen Person, die lesen und schreiben kann sowie testierfäh
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- Außerordentliches Testament
- Neben den sogenannten "ordentlichen Testamenten", also neben dem handschriftlich beziehungsweise dem notariell errichteten Testament, gibt es auch außerordentliche Formen des Testaments, sogenannte No
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- Testament
- Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird, sollten Sie dafür rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Abgesehen von anderen nützlichen Vorkehr