Suchergebnisse
Deine Suche nach * lieferte 948 Ergebnisse.
-
- Kinderbetreuung, Eltern zahlen mit
- Für die Betreuung Ihres Kindes in der Kinderkrippe, im Kindergarten, im Hort oder in der Kindertagespflege leisten auch Sie einen finanziellen Beitrag. Die tatsächlichen Kosten sind damit aber nur zu
-
- Kinderkrippe für die Kleinsten
- Bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kinderkrippe oder in der Kindertagespflege. In vielen Orten können die E
-
- Kindergarten für Drei- bis Sechsjährige
- Bereits mit der Vollendung des ersten Lebensjahres hat ein Kind bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Die pädagogische Arbeit in den Tag
-
- Kinderbetreuung
- Zentrale Ziele der Kindertagesbetreuung sind neben der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Sicherstellung einer qualitativ-hochwertigen frühkindlichen Bildung und Erziehung. Der F
-
- Teilzeitarbeit in der Elternzeit
- Alternativ zur "Pause vom Beruf" können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in der Elternzeit Ihre Arbeitszeit verringern und / oder mit dem Arbeitgeber * familienfreundliche Arbeitszeiten festleg
-
- Bis zur vierten Klasse in den Hort
- Der Schulanfang ist das Tor zu einem wichtigen Lebensabschnitt – für Kinder wie Eltern. Mit dem Stolz auf ihre kleinen "Großen" werden Sie die Sorge verbinden, ob Ihre Kinder auch außerhalb der Unterr
-
- Elternzeit, Zeit für Kinder
- Wer hat Anspruch auf Elternzeit? Elternzeit steht Ihnen zu, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis. Sie betreuen ein Kind, das mit Ihnen im selben Haush
-
- Kinder und Beruf
- Elternzeit und Elterngeld Kinderbetreuung Rückkehr in die Arbeitswelt Linksammlung Familie, Kinder und Beruf Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 12.10.2022
-
- Elternzeit und Elterngeld
- Die Bestimmungen zur sogenannten Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Bis Ihr Kind drei Jahre alt ist, können Sie sich demnach entweder unbeza
-
- Verlobung
- Von einer Verlobung spricht man, wenn sich zwei Menschen beiderseitig und ernsthaft versprechen, einander zu heiraten. Wie sie das tun, bleibt ihnen überlassen. Auf die Einhaltung bestimmter äußerer F