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- Familienfreundlich im Wettbewerb punkten
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht auf der Agenda der meisten Unternehmen weit oben. Der demografische Wandel macht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einem anhaltend zentralen Them
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- Familienfreundliches Unternehmen
- Familienfreundlich im Wettbewerb punkten Über den gesetzlichen Rahmen hinaus engagieren Wie familienfreundlich ist Ihr Unternehmen? Amt24-Informationen Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redakt
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- Integrationsfachdienste
- Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste sind für das
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- Budget für Arbeit
- Allgemeines Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, und von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgebe
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- Inklusionsbetriebe
- Zielgruppen Aufgaben Inklusionsbetriebe sind: rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen. Sie sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkte
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- Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe am Arbeitsleben. Um dieses zu gewährleisten sind im SGB IX die Pflichten für Arbeitgeber festges
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- Besonderer Kündigungsschutz
- Für schwerbehinderte Menschen gibt es einen besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber * bedarf der Zustimmung des Integrationsamtes. Dieses wirkt auf ei
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- Personal finden
- Die richtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Damit es menschlich und fachlich mit den neuen Kolleginnen und Kollegen passt, unterstützt die Verwa
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- Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
- Schwerbehinderte Menschen haben – zusätzlich zum Grundurlaub (Erholungsurlaub) – einen Urlaubsanspruch von weiteren fünf Tagen pro Jahr, sofern nicht gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Regelung
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- Mitarbeiter aus dem Ausland beschäftigen
- Wenn Ihr Unternehmen wächst und gedeiht und sie Verstärkung benötigen, werden Sie möglicherweise neue Mitarbeiter einstellen wollen. Die Bundesagentur für Arbeit hilft Ihnen bei der Suche. Ob Ihre Mit