Auswahl und Anmeldung an einer Schule

Inhalte aus AMT24

Sie erhalten hier einen Überblick über die Schularten in Sachsen, bekommen Hinweise auf weiterführende Broschüren und Internetseiten und können wichtige Details über die Anmeldeverfahren an den Schulen abrufen.

Ausführliche Informationen über das sächsische Bildungssystem und die Schularten erhalten Sie hier:

Grundschule

Alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres ihr sechstes Lebensjahr vollenden, müssen für das beginnende Schuljahr an einer Grundschule angemeldet werden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können Sie ebenfalls anmelden, wenn Sie das möchten.

In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, richtet sich nach dem Schulbezirk, in dem Sie wohnen. Bei den öffentlichen Grundschulen besteht also grundsätzlich keine freie Schulwahl. Soll Ihr Kind auf eine andere öffentliche Schule gehen, müssen Sie eine so genannte "Ausnahme vom Schulbezirk" beantragen.

Mit der Anmeldung der Kinder an der Grundschule beginnt die Schuleingangsphase. In dieser findet auch die Schulaufnahmeuntersuchung statt.

Bildungsberatung

Mit der Bildungsberatung sollen die Eltern bei ihrer Entscheidung unterstützt werden, ob sie ihr Kind nach dem Ende der Grundschule an einer Oberschule oder an einem Gymnasium anmelden. Falls bei der Schülerin oder dem Schüler sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist, werden die Eltern im Rahmen der Bildungsberatung zum geeigneten Förderschultyp oder zur inklusiven Unterrichtung in der Regelschule, beraten.

Beteiligte an der Bildungsberatung

Die Bildungsberatung führen in der Regel die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie die Beratungslehrerin beziehungsweise der Beratungslehrer oder die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter der Grundschule oder später der weiterführenden Schularten durch. Darüber hinaus können die Eltern auch von Schulreferentinnen oder Schulreferenten des Landesamtes für Schule und Bildung beraten werden.

Verbindliche Zeitpunkte Bildungsberatung

Im Anfangsunterricht bietet die Grundschule allen Eltern eine Bildungsberatung zum Entwicklungsstand des Kindes an.

Im ersten Schulhalbjahr der Klassenstufe 3 bietet die Schule allen Eltern eine weitere Bildungsberatung an, insbesondere zu den Kriterien und zum Verfahren für die Erteilung der Bildungsempfehlung sowie zu den Bildungsangeboten und Leistungsanforderungen der Oberschulen, der Gymnasien und der berufsbildenden Schulen. Dabei wird auch über die Möglichkeit informiert, zwischen den Schularten zu wechseln.

Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres führt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern ein Beratungsgespräch zum Entwicklungsstand und zur weiteren Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers; dabei können Bildungsvereinbarungen geschlossen werden. Die Bildungsberatung kann bis Ende November der Klassenstufe 4 vertieft werden.

Im ersten Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 spricht die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern über die voraussichtliche Bildungsempfehlung. Auf Wunsch der Eltern vermittelt die Grundschule ein Beratungsgespräch mit Lehrenden der Oberschule und des Gymnasiums.

Über den Übergang von der Grundschule an die Oberschule oder das Gymnasium können Sie sich hier informieren:

Förderschulen

Für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es eine Vielzahl von Lern- und Förderorten sowie Förderformen. 

Eine Form der sonderpädagogischen Förderung in Sachsen ist die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Förderschule.

Förderschulen und Förderzentren stellen anderen Schulen ihre sonderpädagogische Kompetenz in Form von Beratungs- und Diagnostikkompetenz sowie für die inklusive Unterrichtung zur Verfügung. Unterstützungssysteme in den Bereichen Beratung, Prävention, Kooperation sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken die sonderpädagogische Förderung darüber hinaus.

Die Entscheidung über den optimalen Lern- und Förderort ist für jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu treffen. Einerseits findet der Wunsch der Eltern Berücksichtigung. Zum anderen ist es Ziel, dass der/die Einzelne den ihm/ihr höchstmöglichen Schulabschluss, die größtmögliche Selbstständigkeit und Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben erreicht.

Inklusive Unterrichtung

Eine weitere Form ist die Begleitung der inklusiven Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Grund- und Oberschule sowie im Gymnasium. Die inklusive Unterrichtung spielt eine besondere Rolle. Nicht behinderte und behinderte Kinder können gemeinsam lernen, wenn an der Schule die erforderliche besondere Förderung gewährleistet ist. Die Frage nach dem richtigen Lernort lässt sich nur im Einzelfall beantworten und hängt vor allem davon ab, welcher persönliche sonderpädagogische Förderbedarf bei der Schülerin oder dem Schüler gegeben ist. Dabei gilt der Grundsatz, so viel gemeinsamen Unterricht wie möglich und so viel sonderpädagogische Förderung wie nötig.

Organisatorische, personelle und sächliche Voraussetzungen sind ebenso Grundlage dieser sensiblen Entscheidung wie die Funktionsfähigkeit des Unterrichts und die erforderliche ausgewogene Klassenbildung.

Schwerpunktmäßig wird die lernzielgleiche Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache realisiert. Bei lernzielgleicher Unterrichtung werden alle Schülerinnen und Schüler nach den gleichen Lehrplänen der besuchten Schulart unterrichtet.

Lernzieldifferente Unterrichtung im Freistaat Sachsen

Die lernzieldifferente Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung wird an Grundschulen und seit dem Schuljahr 2018/19 an Oberschulen praktiziert. Um das Recht junger Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf Bildung und Erziehung weiterhin auf dem anerkannt hohen Niveau zu sichern, ist die Förderschule für den Freistaat Sachsen auch künftig unverzichtbar. Neben den Förderschulen und Förderzentren entwickelten sich Formen der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf beziehungsweis mit und ohne Behinderung an unterschiedlichen Lernorten. Vorbeugende Maßnahmen – zum Beispiel die förderpädagogische und diagnostische Arbeit der Beratungsstellen – erfahren zunehmend eine höhere Bewertung.

Die Förderschulen bereiten die Schülerinnen und Schüler auf ein selbstständiges und selbstverantwortetes Leben in der Gemeinschaft und auf eine berufliche Tätigkeit vor. Sie unterstützen und begleiten die Kinder und Jugendlichen durch individuelle Hilfen. Sonderpädagogisch ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer vermitteln eine den Lern- und Leistungsvoraussetzungen und dem sonderpädagogischen Förderbedarf ihrer Schülerinnen und Schüler angemessene Bildung, Ausbildung und Erziehung. Förderpädagogische Maßnahmen, eine spezielle Ausstattung der Klassen- und Fachräume sowie die Klassenstärken zielen darauf ab, in möglichst vielen Fällen die (Wieder-)eingliederung in andere allgemeinbildende Schulen zu ermöglichen.

Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in folgenden Förderschwerpunkten bestehen:

  • Sehen
  • Hören
  • geistige Entwicklung
  • körperliche und motorische Entwicklung
  • Lernen
  • Sprache und
  • emotionale und soziale Entwicklung.

Die Förderschultypen ergeben sich aus den Förderschwerpunkten. Des Weiteren gibt es Klinik- und Krankenhausschulen. Förderschulen können mehrere Förderschwerpunkte in sich vereinen.

Oberschule

Die Oberschule vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung und schafft Voraussetzungen für eine berufliche Qualifizierung. Sie umfasst die Klassenstufen 5 bis 10.

Die Schülerinnen und Schüler können hier den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss erwerben. Entsprechend dem angestrebten Abschluss wird der Unterricht ab der Klassenstufe 7 im Haupt- oder Realschulbildungsgang erteilt. Der zu erwerbende Abschluss ist an das Bestehen der jeweiligen Abschlussprüfung gebunden.

Ab dem Schuljahr 2017/18 gibt es an den Oberschulen einen Wahlbereich. Dieser tritt an Stelle des bisherigen Wahlpflichtbereiches. Dies trägt zur Flexiblisierung und Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen bei. Schülerinnen und Schüler sollen bereits ab Klassenstufe 5 aus Angeboten der individuellen Förderung, zur komplexen Lernleistung oder zur zweiten abschlussorientierten Fremdsprache wählen können.

Oberschule

Bereits mit dem Schuljahr 2013/14 wurde im Freistaat Sachsen die Mittelschule zur Oberschule weiterentwickelt. Im Mittelpunkt stehen neben der stärkeren individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler eine bessere Berufs- und Studienorientierung sowie die bessere Durchlässigkeit des Schulsystems hin zum Gymnasium, zum Beruflichen Gymnasium und zur Fachoberschule.

Gymnasium

Das Gymnasium führt von der 5. bis zur 12. Klasse zum Abitur, der allgemeinen Hochschulreife. In den acht Jahren erwerben die Schülerinnen und Schüler Wissen, Methodenkompetenz und Werte, die sie für ein Studium oder eine Berufsausbildung befähigen. 

Am Gymnasium gibt es schulspezifische Profile, deren Inhalte die jeweilige Schule in Eigenverantwortung fächerverbindend gestaltet.

Diese können gesellschaftswissenschaftliche, künstlerische, naturwissenschaftliche und sportliche Schwerpunkten haben oder regionale und lokale Besonderheiten im Unterricht aufnehmen oder in Bereichen wie der beruflichen Orientierung sowie der Medienbildung, der politischen Bildung oder der Bildung für nachhaltige Entwicklung die Schulentwicklung unterstützen.

Begabte und Hochbegabte werden in Sachsen besonders gefördert. Es gibt Gymnasien mit vertiefter Ausbildung und mit dem Landesgymnasium St. Afra zu Meißen auch ein Gymnasium für Hochbegabte. Während in den Gymnasien mit vertiefter Ausbildung Begabungen in einem Bereich besonders gestärkt werden (mathematisch-naturwissenschaftlich, sprachlich, musisch oder sportlich), stehen in St. Afra die Förderung von Hoch- und Mehrfachbegabungen, von selbstständigem Lernen und der Einsatz für die Gemeinschaft im Vordergrund.

Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium

Berufsfachschule

An den sächsischen Berufsfachschulen können Absolventinnen und Absolventen der allgemeinbildenden Schulen landesweit anerkannte Berufsabschlüsse im sozialen Bereich sowie im Bereich Gesundheit und Pflege erwerben. In Sachsen gibt es folgende Berufsfachschulen für:

  • Gesundheitsfachberufe,
  • medizinische Dokumentation,
  • Sozialwesen und
  • Pflegehilfe

Außerdem können an der Berufsfachschule einige seltene anerkannte Ausbildungsberufe, z. B. Uhrmacher/in und Geigenbauer/in, erlernt werden.

Fachoberschule

Als wichtiger Anschluss nach dem mittleren Bildungsabschluss an der Oberschule führt die Fachoberschule (FOS) zur Fachhochschulreife. Diese ist Grundlage für ein Studium an einer Fachhochschule.

Der hohe Praxisbezug in der zweijährigen FOS ist neben dem Erlangen der Studienqualifizierung ein wichtiger Beitrag zur Berufsfindung an einer Fachhochschule, einer Berufsakademie oder in einer dualen Ausbildung.

Für die Aufnahme existiert keine Altersbeschränkung. Die Fachhochschulreife kann je nach Lebens- und Berufserfahrung in zwei Schuljahren (Klassenstufen 11 und 12) oder in einem Schuljahr (Klassenstufe 12) erworben werden.

Es werden die Fachrichtungen:

  • Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie,
  • Gestaltung,
  • Gesundheit und Soziales,
  • Technik und
  • Wirtschaft und Verwaltung angeboten.

Zugang zum Studium und verkürzte duale Ausbildung: FOS+

Schülerinnen und Schüler, die nach dem Besuch der FOS eine verkürzte duale Ausbildung anstreben, können ab Schuljahr 2018/2019 den fachpraktischen Teil ihrer Ausbildung in der Klassenstufe 12 fortführen. Vier Präsenzunterrichtsstunden pro Woche werden bei dieser Möglichkeit derzeit unter Einbeziehung von E-Learning-Elementen abgedeckt.

In vier Jahren erlangen FOS+-Schülerinnen und Schüler zwei Abschlüsse: die Fachhochschulreife und einen Abschluss in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf.

Grundsätzlich steht das Angebot allen interessierten FOS und Ausbildungsbetrieben offen. Momentan angeboten wird FOS+ für die technischen dualen Ausbildungsberufe am Beruflichen Schulzentrum für Technik "August Horch" Zwickau und für die grünen dualen Ausbildungsberufe am Beruflichen Schulzentrum für Agrarwirtschaft und Ernährung Dresden.

Weiterführende Informationen über die FOS finden Sie unter:

Berufliches Gymnasium

Wer eine allgemeinbildende Schule oder eine berufliche Ausbildung mit guten Leistungen absolviert hat, kann am Beruflichen Gymnasium die allgemeine Hochschulreife erwerben. Damit steht der Weg zu Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland offen. Im Unterschied zum Gymnasium vermittelt das Berufliche Gymnasium zusätzlich berufsbezogene Inhalte der gewählten Fachrichtung.

Am Beruflichen Gymnasium gibt es die Fachrichtungen:

  • Agrarwissenschaft,
  • Ernährungswissenschaft,
  • Biotechnologie,
  • Gesundheit und Sozialwesen,
  • Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • Wirtschaftswissenschaft und
  • Technikwissenschaft mit den Schwerpunkten:
  • Bautechnik,
  • Datenverarbeitungstechnik
  • Elektrotechnik sowie
  • Maschinenbautechnik

Mit der Fachrichtung ist keine Festlegung auf eine bestimmte Studienrichtung verbunden. Das heißt, auch wer sich für die Fachrichtung „Technikwissenschaft“ entscheidet, kann später zum Beispiel Betriebswirtschaft studieren.

Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen: DuBAS

Ausgewählte Berufliche Gymnasiem bieten darüber hinaus den doppelqualifizierenden Bildungsgang "Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen“ (DuBAS) an, der zusätzlich zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in vier Jahren zum berufsqualifizierenden Abschluss in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf führt.

Bisher besteht die Möglichkeit in den Bereichen Informationstechnik (Fachinformatiker/in, IT-Systemelektroniker/in), Metalltechnik (Industriemechaniker/in, Zerspanungsmechaniker/in), Wirtschaft (Industriekaufmann/frau). Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird das Angebot um den Beruf des Mechatroniker/der Mechatronikerin erweitert.

Derzeitige Standorte:

Industriemechaniker, Zerspannungsmechaniker DuBAS-M

Fachinformatiker, IT-Systemelektroniker DuBAS-I, neu: Mechatroniker DuBAS-ME

Industriekaufmann/-frau DuBAS-W

Weiterführende Informationen über das Berufliche Gymnasium und DuBAS finden Sie unter:

Die Berufsfachschule, die Fachoberschule und das Berufliche Gymnasium des Freistaates Sachsen sind den Beruflichen Schulzentren (BSZ) zugeordnet. Daneben existieren auch Schulen in freier Trägerschaft. Die Bewerbung ist an die schulische Einrichtung zu richten, dessen Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufliches Gymnasium besucht werden möchte. Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 31. März des Jahres, in dem die Ausbildung beginnen soll.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 15.09.2022