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- Wohnsitz – alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden
- Wenn Sie eine neue Wohnung als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort
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- Wahlschein beantragen
- Wenn Sie in einem anderen Wahlraum (Wahllokal) als vorgesehen oder durch Briefwahl wählen möchten, stellt Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag einen Wahlschein aus. Im Wählerverzeichnis
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- Vaterschaftsanerkennung, Beurkundung durch das Standesamt
- Anerkennung der Vaterschaft nach §§ 1594 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Als Vater eines nichtehelichen Kindes haben Sie die Möglichkeit, die Vaterschaft offiziell anzuerkennen. Für das Kind ist die
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- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Eine solche belegungsgebundene Wohnung, wurde mit Steuermitteln subventioniert. Mit der Erteilung des Wohnbe
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- Sterbeurkunde anfordern
- Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister
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- Schiedsstelle anrufen
- Die gemeindlichen Schiedsstellen in Sachsen können Sie im Rahmen bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten in folgenden Fällen anrufen: vermögensrechtliche Ansprüche wie die Durchsetzung einer Zahlung Ansprüc
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- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung)
- Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (durch Heirat oder Scheidung), hat Ihr bisheriger Pass mit dem früheren Namen eine unzutreffende Eintragung und ist deshalb ungültig geworden. Sollten Sie auch weit
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- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen
- In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Diesen müssen Sie persönlich beantragen. Hinweis zur zuständigen Stelle Die Zuständige Stelle fü
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- Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden
- Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen g
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- Reisepass ändern lassen (Wohnort)
- Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen. Weitere InformationenZuständige Stelle Passbehörde der Gemein