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- Erbrangfolge der Verwandten
- Nach der gesetzlichen Erbrangfolge sind nicht alle Verwandten in gleicher Weise erbberechtigt. Die Erben * werden nach dieser Rangfolge folgendermaßen eingeteilt: Erben erster Ordnung Erben zweiter Or
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- Individuell festgelegte Erbfolge
- Gewillkürte Erbfolge Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, soweit die Erbfolge nich
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- Gesetzliche Erbfolge
- Nach dem deutschen Erbrecht erben grundsätzlich nur Verwandte und Ehegatten * beziehungsweise eingetragene Lebenspartner der verstorbenen Person. Personen sind verwandt, wenn sie voneinander oder von
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- Wechsel von Studiengang und Studienort
- Fassen Sie einen Wechsel der Fachrichtung oder des Studienortes ins Auge? Das ist nicht in jedem Fall möglich. So könnte etwa die Zulassung für den gewählten Studiengang beschränkt sein. Sollten Sie e
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- Gesundheit und Soziales
- Sie erwarten als Studentin oder Student ein Kind? Studium und Familiengründung sind durchaus miteinander vereinbar. Im Vorfeld müssen die jungen Eltern jedoch – auch im Hinblick auf das Studium – eini
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- Studieren mit Handicap
- Die Hochschulen im Freistaat Sachsen bieten auf ihren Websites erste Informations- und Beratungsangebote für beeinträchtigte Studierende und Studierende mit chronischen Erkrankungen an: Universität Le
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- Sozial-, Kranken- und Pflegeversicherung
- Sozialversicherung Die Erwerbstätigkeit "Studierender" ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sozialversicherungspflichtig. Ob die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der Sozialversi