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- Steuerliche Aspekte
- Der Vermögensanfall, der infolge Todes eintritt, unterliegt der Erbschaftsteuer, die Vermögensübertragung, die auf einer Schenkung unter Lebenden beruht, der Schenkungsteuer. Weitere Steuern fallen fü
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- Pflichtteil
- Der Erblasser * kann durch eine Verfügung von Todes wegen frei bestimmen, wer von ihm erben soll. Die gesetzliche Erbfolge ist dabei nicht bindend. Bestimmte gesetzliche Erben, soweit sie als solche b
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- Linksammlung Erben und Vererben
- Erbrecht – Ein Ratgeber Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Der Frage, was nach dem eigenen Tod mit dem Nachlass geschehen soll, stellt man sich zu L
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- Vorweggenommene Erbfolge
- Bereits zu Lebzeiten können Sie Vermögen auf vermutliche Erben und Erbinnen mit Rücksicht auf deren Erbenstellung übertragen (sogenannte vorweggenommene Erbfolge). Diese Form der Vermögensübertragung
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- Finanzielle Hilfen
- Wer eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung benötigt, aber die erforderlichen Mittel dafür nicht aufzubringen vermag, kann Beratungshilfe beantragen. Die Beratungshilfe können Sie allerdings nur für