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- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
- In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis * geführt. Wahlberechtigte, die dort zu einem bestimmten Stichtag (42. Tag vor der Wahl) mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amt
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- Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragen
- Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung legt vor der Wahl für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten an. Eingetragen sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am 42. Tag vor der
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- Einsicht eines Adoptivkindes in Personenstandsunterlagen nehmen
- Wenn Sie als Kind adoptiert wurden, können Sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres Ihre Personenstandsunterlagen beim Standesamt einsehen. Weitere Informationen Unter Anleitung einer Fachkraft der Ado
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- Fundsachen abgeben
- Fundsachen werden von der Fundbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises entgegengenommen. Finderrechte Sowohl Finderlohn- als auch Aufwendungsersatzansprüche sind zivilrechtliche Angelegen
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- Fundsachen abholen
- Fundsachen müssen in der Regel persönlich bei der Fundbehörde abgeholt werden. Sie können sich jedoch auch durch eine mit Vollmacht ausgewiesene Person vertreten lassen. Die Fundsache wird Ihnen gegen
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- Fundsachen melden und Nachfrage stellen
- Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen. Bei einer Fundsache mit ein
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- Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen
- Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und er
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- Flächennutzungsplan einsehen
- Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Diese leitet sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ab, di
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- Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten beantragen
- Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das siebente Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes K
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- Erklärung der Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben
- Den Familiennamen, den Sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft trugen (Ehename, Lebenspartnerschaftsname), behalten Sie grundsätzlich auch nach einer Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft