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  • Steuerliche Aspekte für freiberuflich Tätige
    Nach § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" der Einkommensteuer.  [...] Zu diesen Einkünften zählen unter anderem Einkünfte aus freiberuflicher Tät
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Freiberufliche Tätigkeitsgruppen
    Freiberuflich Tätige erbringen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig anspruchsvolle Dienstleistungen und hochwertige Güter. Die Befähigung hierzu erwerben sie durch ihre besondere be
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Freiberufliche Existenzgründung
    Um sich erfolgreich eine freiberufliche Existenz aufzubauen, müssen Sie in einem ersten Schritt planen, wie Sie Ihr Vorhaben am besten verwirklichen können (zum Beispiel hinsichtlich Standort, Preisge
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Beratung und Fördermaßnahmen
    Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben und Ihre Ideen verwirklichen wollen, stehen Sie vor Fragen wie: Ist meine Idee realisierbar? Wie kann ich mich finanzieren? Freiberuflerinnen und Freiberufle
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Freie Berufe
    Sie möchten als Ärztin oder Arzt, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Steuerberaterin oder Steuerberater, Künstlerin oder Künstler, Publizistin oder Publizist oder in einem ähnlichen Berufsfeld arbeiten
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Erlaubnisfreie Gewerbe
    Der Betrieb eines Gewerbes ist gemäß § 1 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) jedermann gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?
    Bin ich freiberuflich oder gewerblich tätig? Voraussetzung für die Einstufung Ihrer Einkünfte als solche aus selbstständiger Tätigkeit ist, dass Ihr Beruf in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) au
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Berufsbezeichnungen in Gesellschaftsnamen
    Gesellschaften und Organisationen müssen, um bestimmte Berufsbezeichnungen in ihrem Namen verwenden zu können, neben den allgemeinen Gründungsvoraussetzungen zusätzliche gesetzliche Vorschriften einha
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Berufsbezeichnungen für freiberuflich Tätige
    Bestimmte Berufsbezeichnungen sind durch gesetzliche Vorschriften geschützt. Diese Berufsbezeichnungen dürfen nur von Personen verwendet werden, die die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfülle
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Erlaubnisse und Genehmigungen
    Von der Fahrschule über die Gaststätte bis hin zum Waffenhandel – für einige Geschäftsbetriebe und Tätigkeiten beziehungsweise die Ausübung bestimmter Berufe benötigen Sie besondere Genehmigungen. Sie
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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