Suchergebnisse
Deine Suche nach * lieferte 979 Ergebnisse.
-
- Erlaubnisse und Genehmigungen
- Von der Fahrschule über die Gaststätte bis hin zum Waffenhandel – für einige Geschäftsbetriebe und Tätigkeiten beziehungsweise die Ausübung bestimmter Berufe benötigen Sie besondere Genehmigungen. Sie
-
- Gebäudeklassen und Sonderbauten
- Gebäude sind im Bauordnungsrecht in Gebäudeklassen eingeteilt. Mit diesen sind in erster Linie unterschiedliche Brandschutzanforderungen verbunden. Bei der Einordnung Ihres Bauvorhabens sind folgend
-
- Bautechnische Prüfung
- Der Standsicherheits- und der Brandschutznachweis müssen bei bestimmten Bauvorhaben aus Gründen der Gefahrenabwehr von den Prüfingenieuren * für Standsicherheit und für Brandschutz geprüft werden. Dam
-
- Baugenehmigung
- Ist Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Für die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Gebäuden und anderen b
-
- Stellplätze, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder
- Für Gebäude (bauliche Anlagen), bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu erwarten ist, müssen die erforderlichen Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Fahr
-
- Standsicherheit
- Die Standsicherheit ist eine grundlegende Anforderung an alle Bauwerke (bauliche Anlagen), insbesondere natürlich an Gebäude. Sie dient in erster Linie der Gefahrenabwehr, von ihr sind keine Ausnahmen
-
- Örtliche Bauvorschriften
- Mit dem Erlass von örtlichen Bauvorschriften haben die Gemeinden die Möglichkeit, über die Sächsische Bauordnung hinausgehende Anforderungen an Bauherren * zu stellen. Dies ist in bestimmtem Rahmen mö
-
- Barrierefreies Bauen
- Menschen mit Behinderung, alte Menschen und Personen mit Kleinkindern sind im täglichen Leben oft auf besondere Bedingungen angewiesen. Bei der Gestaltung von Gebäuden und Parkplätzen wird darauf beso
-
- Abstandsflächen und Abstände
- Zwischen Gebäuden müssen bestimmte Abstände eingehalten werden – es darf nicht zu eng gebaut werden. Dies gilt auch für andere bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, von denen aber Wirkungen wie vo
-
- Anforderungen an das Bauwerk
- Das sächsische Bauordnungsrecht beinhaltet verschiedene Anforderungen an Bauwerke (bauliche Anlagen). In erster Linie dienen die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung der Gefahrenabwehr. Es gilt zu