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- Studium im Ausland
- Für die meisten Studiengänge ist ein Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule oder ein Praktikum im Ausland eine Bereicherung. Längst ist das Verständnis für die Mentalität und die Kultur anderer
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- Studieren mit Kind
- Schwangerschaft und Kindererziehung können während des Studiums eine besondere Herausforderung darstellen. Die Studierendenwerke stehen den Eltern zur Seite, indem sie an vielen Hochschulorten eigene
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- Vergünstigungen für Studierende
- An vielen Hochschulen bieten die Studierendenschaften ihren Mitgliedern ein sogenanntes "Semesterticket" an. Mit dem Semesterticket können die Studierenden kostengünstig den öffentlichen Personennahve
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- Studienkosten
- Während des Studiums entstehen einerseits Kosten für den Lebensunterhalt, andererseits sind verschiedene Gebühren in Verbindung mit dem Studium zu entrichten. Folgendes sollten Sie bei den Überlegunge
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- Stipendien und Begabtenförderung
- Hochschulen, Firmen, Vereine, parteinahe Stiftungen und konfessionelle Träger bieten begabten Studierenden finanzielle Hilfe in Form von Stipendien an. Diese müssen Sie in der Regel nach Abschluss des
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- Nebenjob, BAföG, Darlehen, Beihilfen
- Ein Studium müssen Sie grundsätzlich aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch die Eltern im Rahmen Ihres Unte
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- Studienfinanzierung
- Wie Sie Ihr Studium finanzieren können, welche Kosten auf Sie zukommen, aber auch mit welchen Unterstützungen und finanziellen Erleichterungen Sie rechnen können, erklären Ihnen die Kapitel Studienkos
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- Errichten einer Vereinssatzung
- Allgemeine Informationen zum Inhalt Jeder Verein muss eine eigene Satzung haben. Die Gestaltung des Inhalts einer Vereinssatzung ist Ihnen dabei weitgehend freigestellt. Zwingend enthalten sein müssen
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- Gründung eines Vereins
- Ein Verein ist dadurch gekennzeichnet, dass sich in ihm mehrere Personen, für eine gewisse Dauer, zu einem gemeinsamen Zweck und unter einem eigenen Namen verbinden. Der Verein wird durch einen Vorsta
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- Erlöschen eines Vereins
- Erlöschen durch Vereinsverbot Verstoßen der Zweck oder die Tätigkeit eines Vereins gegen Strafgesetze, die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung, kann der Bundesminister