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- Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis
- Die natürlichen Elternrechte stehen unter besonderem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz). Im Normalfall liegt die elterliche Sorge für das Pflegekind auch nach der Unterbringung
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- Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung
- Aufsichtspflicht und Haftung Mit der Aufnahme eines Pflegekindes entsteht für Sie eine Aufsichtspflicht, diese beinhaltet: das Bewahren des minderjährigen Kindes vor Schäden an sich selbst oder durch
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- Steuern, Kindergeld (Pflegekinder)
- Steuerpflicht Das Pflegegeld, anlassbezogene Beihilfen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln sind steuerfrei, sofern die Betreuung nicht erwerbsmäßig erfolgt. Nähere Fragen hierzu beantwortet Ihr zus
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- Pflegegeld, Sozialversicherung, Elternzeit
- Pflegegeld und Beihilfen Wenn Sie als Pflegeeltern ein Kind aufnehmen, ist das Jugendamt verpflichtet, den regelmäßig wiederkehrenden Unterhaltsbedarf des Kindes durch Zahlung eines monatlichen Pflege
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- Finanzielle und sonstige Hilfen
- Mit Vermittlung des Kindes in eine Pflegefamilie ist das Jugendamt verpflichtet, den notwendigen Unterhaltsbedarf des Kindes durch Zahlung eines monatlichen Pauschalbetrages (Pflegegeld) sicherzustell
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- Rückkehr in die Arbeitswelt
- Nach einer längeren Pause vom Beruf beginnt mit dem Wiedereinstieg für Mütter und Väter eine schwierige Phase. Ob Arbeitgeber * oder Arbeitnehmer – zum reibungsarmen Übergang von der Elternzeit in den
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- Pflegekinder, Pflegeeltern
- Pflegeeltern werden Pflegeeltern sein: Rechte und Pflichten Finanzielle und sonstige Hilfen Linksammlung Pflegekinder, Pflegeeltern Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 03.03.202
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- Wer springt ein bei Krankheit?
- Berufstätige Eltern von Kindergartenkindern kennen das leidige Problem: Wenn die Erkältungszeit anbricht, sind Vater oder Mutter daheim hin und wieder als Krankenpfleger * gefragt. Vor allem die Klein
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- Kindertagespflege
- Viele Gemeinden bieten für Kinder unter drei Jahren neben Krippenplätzen auch die Betreuung in Kindertagespflege an. Diese Betreuungsform ist auch für größere Kinder bis zum Schuleintritt möglich. Die
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- Linksammlung Familie, Kinder und Beruf
- Allgemeine Informationen Vereinbarkeit von Familie und Beruf Kinderbetreuung Hinweise für Arbeitgeber Allgemeine Informationen Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend Die Seiten des