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- Integrationsfachdienste
- Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste sind für das
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- Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe am Arbeitsleben. Um dieses zu gewährleisten sind im SGB IX die Pflichten für Arbeitgeber festges
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- Leben mit einer Behinderung
- Art und Schwere der Behinderung "Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umw
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- Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
- Bei chronischen Krankheiten oder im Rahmen einer Behandlung kann eine Vorsorge- oder eine Rehabilitationsmaßnahme helfen, den allgemeinen Gesundheitszustand zu stärken oder die Heilung zu beschleunige
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- Begleitende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen an schwerbehinderte Menschen Leistungen an den Arbeitgeber Schulungs- und Öffentlichkeitsarbeit Das Integrationsamt (Kommunaler Sozialverband) fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinder
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- Amtliche Feststellung und Einstufung: Grad der Behinderung und Merkzeichen
- Behinderung Grad der Behinderung Schwerbehinderung Merkzeichen G: Erhebliche Gehbehinderung Merkzeichen aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung Merkzeichen Bl: Blindheit Merkzeichen Gl: Gehörlosigkeit Mer
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- Vorsorge und Früherkennung
- Früherkennungsuntersuchungen Gesundheitsbewusst leben Präventionsangebote der Krankenkassen Die Begriffe "Vorsorge" und "Früherkennung" werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet. Dabe
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- Versicherungsbeitrag und Zuzahlung
- Krankenversicherungsbeitrag Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen und wird durch Arbeitnehmer und die Arbeitgeber jeweils zur H
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- Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene
- Früherkennung von Krebserkrankungen Individuelle Gesundheitsleistungen Ziel von Gesundheitsuntersuchungen ist es, bestimmte Krankheiten in einem frühen Stadium zu entdecken. Je früher eine Krankheit e
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- Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
- Versicherte Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf kostenlose Gesundheitsuntersuchungen (U1 bis U9 sowie J1) zur Früherkennung von Krankheiten und gesundheit