Leben mit einer Behinderung
Inhalte aus AMT24
Art und Schwere der Behinderung
"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können."
(§ 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX)
Es wird unter anderem zwischen folgenden Behinderungsarten unterschieden:
- Anfallsleiden/Epilepsie
- Blindheit und Sehbehinderungen
- chronische und innere Erkrankungen
- geistige Behinderung
- Hörschädigung
- Lernbehinderung
- Schädigung der Gliedmaßen
- Schädigung des Skelettsystems
- seelische Behinderungen
- Suchtkrankheiten
Die Schwere einer Behinderung richtet sich nach ihrem Grad und wird auch in dieser Form klassifiziert.
Lesen Sie auch
- Amtliche Feststellung und Einstufung
- Leistungen für behinderte Menschen
- Finanzielle und andere Hilfen
- Früherkennung und Frühförderung
- Bildung
- Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Pflegeversicherung
- Linksammlung Leben mit Behinderung
Amt24-Informationen - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 06.04.2023