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  • Erbrangfolge der Verwandten
    Nach der gesetzlichen Erbrangfolge sind nicht alle Verwandten in gleicher Weise erbberechtigt. Die Erben* werden nach dieser Rangfolge folgendermaßen eingeteilt: Erben erster Ordnung Erben zweiter Ord
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Erbengemeinschaft
    Nicht selten fällt der Nachlass an mehrere Erben* und wird dann gemeinschaftliches Vermögen der Erben – das bedeutet, der gesamte Nachlass wird Eigentum aller Erben. In diesem Fall hat erst einmal kei
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Erbfolge
    Gewiss ist es nicht angenehm, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Doch nur, wenn Sie noch zu Lebzeiten Regelungen für Ihren Todesfall treffen, können Sie die Verteilung Ihres Vermögens beein
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Eröffnung eines Testaments / Erbvertrags
    Allgemeines zur Eröffnung Das Nachlassgericht (Amtsgericht) hat, sobald es von dem Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. Gle
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Erbschein
    Mit dem Erbschein erteilt das Amtsgericht (Nachlassgericht) auf Antrag ein Zeugnis über das Erbrecht. Sind mehrere Erbende vorhanden, wird das Nachlassgericht in der Regel einen Erbschein ausstellen,
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Erbenhaftung
    Mit dem Erbfall gehen auf den Erben* auch die Verbindlichkeiten des Erblassers über. Der Erbe tritt also in die Schuldnerstellung des Erblassers ein. Ab Annahme der Erbschaft haftet der Erbe grundsätz
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Ausschlagung einer Erbschaft
    Sind Sie Erbe*, aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen. Die Ausschlagung der
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Annahme einer Erbschaft
    Sind Sie Erbe* – sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge, aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags – sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen. Es mag sein, dass Ihnen die vers
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Anfechtung eines Testaments / Erbvertrags
    Letztwillige Verfügungen und Erbverträge können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Ziel einer Anfechtung ist es, dem wirklichen Willen des Erblassers* Geltung zu verschaffen. Anfecht
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Erbfall
    Wenn ein Mensch stirbt, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, was mit der Hinterlassenschaft des Verstorbenen* (sogenannter Nachlass) geschehen soll und was als Nächstes zu tun ist. Entscheid
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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