Suchergebnisse
Deine Suche nach * lieferte 944 Ergebnisse.
-
- Erbrangfolge der Verwandten
- Nach der gesetzlichen Erbrangfolge sind nicht alle Verwandten in gleicher Weise erbberechtigt. Die Erben* werden nach dieser Rangfolge folgendermaßen eingeteilt: Erben erster Ordnung Erben zweiter Ord
-
- Erbengemeinschaft
- Nicht selten fällt der Nachlass an mehrere Erben* und wird dann gemeinschaftliches Vermögen der Erben – das bedeutet, der gesamte Nachlass wird Eigentum aller Erben. In diesem Fall hat erst einmal kei
-
- Erbfolge
- Gewiss ist es nicht angenehm, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Doch nur, wenn Sie noch zu Lebzeiten Regelungen für Ihren Todesfall treffen, können Sie die Verteilung Ihres Vermögens beein
-
- Eröffnung eines Testaments / Erbvertrags
- Allgemeines zur Eröffnung Das Nachlassgericht (Amtsgericht) hat, sobald es von dem Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. Gle
-
- Erbschein
- Mit dem Erbschein erteilt das Amtsgericht (Nachlassgericht) auf Antrag ein Zeugnis über das Erbrecht. Sind mehrere Erbende vorhanden, wird das Nachlassgericht in der Regel einen Erbschein ausstellen,
-
- Erbenhaftung
- Mit dem Erbfall gehen auf den Erben* auch die Verbindlichkeiten des Erblassers über. Der Erbe tritt also in die Schuldnerstellung des Erblassers ein. Ab Annahme der Erbschaft haftet der Erbe grundsätz
-
- Ausschlagung einer Erbschaft
- Sind Sie Erbe*, aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen. Die Ausschlagung der
-
- Annahme einer Erbschaft
- Sind Sie Erbe* – sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge, aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags – sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen. Es mag sein, dass Ihnen die vers
-
- Anfechtung eines Testaments / Erbvertrags
- Letztwillige Verfügungen und Erbverträge können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Ziel einer Anfechtung ist es, dem wirklichen Willen des Erblassers* Geltung zu verschaffen. Anfecht
-
- Erbfall
- Wenn ein Mensch stirbt, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, was mit der Hinterlassenschaft des Verstorbenen* (sogenannter Nachlass) geschehen soll und was als Nächstes zu tun ist. Entscheid