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  • Finanzielle und sonstige Hilfen
    Mit Vermittlung des Kindes in eine Pflegefamilie ist das Jugendamt verpflichtet, den notwendigen Unterhaltsbedarf des Kindes durch Zahlung eines monatlichen Pauschalbetrages (Pflegegeld) sicherzustell
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Vormundschaft und Pflege
    Das Familiengericht kann in die Erziehung eingreifen und den Eltern das Sorgerecht teilweise oder ganz entziehen. Dies geschieht, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Das Sorgerecht kann in der Fol
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Voraussetzungen
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes gehen bei der Auswahl von Pflegepersonen und Pflegefamilien sehr sorgfältig vor. Es werden geeignete Pflegepersonen für die zu vermittelnden Pflege
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Vermittlung
    Die Vermittlung eines Pflegekindes in die Pflegefamilie ist Aufgabe des Jugendamtes. Das Alter, der Entwicklungsstand und die besonderen Lebensumstände bestimmen den Ablauf des Vermittlungsprozesses.
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Vereinbarungen und Hilfeplan
    Das Gesetz schreibt vor, dass mit der Unterbringung eines Pflegekindes in einer Familie ein Hilfeplan erstellt werden muss. Hier sind alle Vereinbarungen und Entwicklungen festzuhalten, welche die Unt
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Pflegeformen
    Die Ausgestaltung der Vollzeitpflege bestimmt sich einerseits nach der möglichen Dauer der Hilfe und der besonderen Situation des Pflegekindes andererseits. Zeitlich befristete Vollzeitpflege Die Aufn
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Beratung
    Beratung und Unterstützung vor der Aufnahme eines Pflegekindes Bereits im Vorfeld Ihrer Entscheidung, ob Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, stehen Ihnen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeit
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Pflegeeltern werden
    Personensorgeberechtigte haben gegenüber dem Jugendamt einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Kind oder Jugendlichen entsprechende Erziehung innerhalb der Familie nicht gewährleistet u
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Volljährigenadoption
    Eine besondere Form der Adoption ist die sogenannte Volljährigenadoption, bei der eine erwachsene Person angenommen wird. Sie stellt ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Erwachsenen her. Da
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
    Rechtsfolgen Sobald das Familiengericht die Adoption ausgesprochen hat und der Beschluss dem Annehmenden zugestellt ist, wird diese rechtswirksam. Damit erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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