Adoption aufheben

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Eine Adoption kann nur in Ausnahmesituationen innerhalb bestimmter Fristen aufgehoben werden. Dies gilt beispielsweise, wenn

  • die Aufhebung zum Wohle des Kindes erforderlich ist (dafür müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, Auseinandersetzungen und Streit zählen in der Regel nicht dazu) oder
  • wesentliche Formfehler bei der Adoption vorliegen (zum Beispiel wenn eine der erforderlichen Einwilligungen nicht vorgelegen hat).

Verfahren

Um eine Adoption aufheben zu lassen, ist ein Antrag beim Amtsgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der annehmenden Person erforderlich. Eine Aufhebung aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erfolgt von Amts wegen.

Freigabevermerk

Sächsisches Landesjugendamt. 12.04.2023