Krankenversicherungsschutz auf Reisen

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In Ländern der Europäischen Union (EU) sind Sie in der Regel durch die Europäische Krankenversicherungskarte abgesichert und benötigen keinen Auslandskrankenschein mehr.

Nicht in den Leistungen der Krankenversicherung inbegriffen sind die Kosten für einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Da die Kosten für diese Rücktransporte sehr hoch sind, sollten Sie dafür eine eigene Rückholversicherung abschließen.

Für Reisen in Länder, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, sollten Sie für ausreichenden Schutz durch den Abschluss von privaten Versicherungen (Auslandskrankenversicherung, Rückholversicherung) sorgen. Sinnvoll kann auch eine eigene Reiseunfallversicherung sein.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020