Namensänderung bei der Telefongesellschaft

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Ihren neuen Namen sollten Sie auch Ihrer Telefongesellschaft mitteilen. Dies ist für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag im Telefonbuch wichtig. Meistens können Sie die Namensänderung direkt im Internet übermitteln oder über eine Service-Telefonnummer mitteilen. Informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrem Anbieter.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 11.10.2022