Pflegeeltern werden
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Personensorgeberechtigte haben gegenüber dem Jugendamt einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Kind oder Jugendlichen entsprechende Erziehung innerhalb der Familie nicht gewährleistet und die Hilfe für die Entwicklung des Kindes notwendig und geeignet ist. Soweit erforderlich, wird die Hilfe im Rahmen der Vollzeitpflege in einer anderen Familie gewährt.
Sorgerecht
Wenn Eltern sich entscheiden, Ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie in Vollzeitpflege anzuvertrauen, ist dies meistens das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt.
In anderen Fällen wurde den leiblichen Eltern durch eine gerichtliche Entscheidung das Sorgerecht entzogen. Dies passiert dann, wenn das Familiengericht zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl Ihres Kindes abzuwenden.
Pflegekind aufnehmen
Die Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen, sollte weder übereilt noch ohne ausreichende Vorbereitung getroffen werden.
Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet nicht nur für Sie eine Reihe von Veränderungen, auch Ihr Umfeld ist betroffen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und mit Ihren engeren Freunden über Ihre Absicht, ein Pflegekind aufzunehmen.
Herkunftsfamilie
Je nach Situation der Herkunftsfamilie wird gemeinsam mit dem Jugendamt zu entscheiden sein, ob das Pflegekind auf Dauer oder einen befristeten Zeitraum bei Ihnen leben wird.
Sollen Pflegekinder wieder in die Herkunftsfamilie zurückkehren, ist es wichtig, dass Sie als Pflegeeltern den Kontakt zu den leiblichen Eltern erhalten und fördern, zum Beispiel durch Besuche oder durch Wochenend- oder Ferienaufenthalte des Pflegekindes bei seinen Eltern. Als Pflegeeltern sollten Sie versuchen, Wohlwollen und Verständnis für die Herkunftsfamilie aufzubringen.
Auch wenn das Pflegekind auf Dauer bei Ihnen verbleibt, sind Kontakte zu der Herkunftsfamilie zu ermöglichen, soweit es dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Hinweis: Um genaue, auf Ihren Fall zugeschnittene, Informationen zu erhalten, vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes.
Freigabevermerk
Sächsisches Landesjugendamt. 17.04.2024