Freie Berufe: Steuerberater / Steuerberaterin
Inhalte aus AMT24
Um freiberuflich als Steuerberater* arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.
*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Welche Rechtsform für Sie infrage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Weitere Informationen
- Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Um Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter zu werden, benötigen Sie eine Bestellung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Voraussetzungen sind eine entsprechende berufliche Qualifikation und eine mehrjährige Berufserfahrung. Sie müssen zudem grundsätzlich die Steuerberaterprüfung ablegen.
Sind Sie Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, können Sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich Hilfeleistungen in Steuersachen anbieten. Für diese Tätigkeit ist die Steuerberaterprüfung nicht erforderlich.
Es können auch Berufsausübungsgesellschaften anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Lesen Sie auch
Formular: –> Einheitlicher Ansprechpartner, Beauftragung – Antrag
- Publikation zum Thema "Werden Sie Steuerberater"
Bundessteuerberaterkammer
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 28.04.2023