Personalausweis
Inhalte aus AMT24
Allgemeines
Funktionen des neuen Personalausweises
Ausweispflicht
Gültigkeitsdauer
Beantragung, Änderungen, Verlust
Reisen ins Ausland
Allgemeines
Seit dem 01.11.2010 löst der neue Personalausweis den bisherigen Personalausweis ab. Neben dem praktischen Scheckkartenformat verfügt er mit seinem integrierten kontaktlosen Chip über eine höhere Sicherheit gegen Fälschung und Missbrauch. Zudem bietet er Ihnen viele neue Einsatzmöglichkeiten, insbesondere in der Online-Welt.
Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche physische Sicherheitsmerkmale, welche die Fälschungssicherheit erhöhen. Unter anderem gehören dazu der Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen (sogenannten Guillochen) und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden sowie Hologramme und Kippbilder.
Im Vergleich zum alten Ausweis sind zwei neue Ausweisdaten hinzugekommen: die Zugangsnummer vorn und der Ordens- oder Künstlername auf der Rückseite. Eine weitere Neuerung ist, dass die Anschrift um die Postleitzahl ergänzt wurde.
Auf der Vorderseite ist das Bild des Bundesadlers und auf der Rückseite das des Brandenburger Tors als Symbol der deutschen Einheit abgebildet. Bestandteil des neuen Designs ist auch ein Logo auf der Rückseite, das ab November 2010 Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte kennzeichnen wird, die den Personalausweis unterstützen. Die beiden sich ergänzenden Halbkreise stehen für das Prinzip des gegenseitigen Ausweisens zwischen Nutzer und Anbieter und symbolisieren die Verwendung in der Online- und der Offline-Welt.
Kopieren nur unter strengen Voraussetzungen
Seit dem 11.11.2010 ist es nicht mehr zulässig, vom Ausweisinhaber die Hinterlegung seines Personalausweises, zum Beispiel als Pfand oder Sicherheitsleistung, zu verlangen. Eine freiwillige und selbstbestimmte Übergabe des Personalausweises durch den Ausweisinhaber an einen Dritten ist zwar nicht verboten. Es wird jedoch empfohlen, den Personalausweis immer sicher aufzubewahren und ihn nicht unbeaufsichtigt zurückzulassen.
Ihr Personalausweis ist Eigentum des Bundes. Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. So darf die Vorlage oder Übersendung einer Kopie Ihres Personaldokuments nur dann verlangt werden, wenn dies demjenigen ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist, beispielsweise Diensteanbietern nach dem Telekommunikationsgesetz. Andernfalls darf eine Kopie nur dann verlangt werden, wenn eine bloße Vorlage des Originals nicht ausreicht und die Kopie ausschließlich zu Identifizierungszwecken genutzt wird.
Bitte achten Sie darauf, die Daten Ihres Personaldokuments, die nicht zwingend für eine Identifizierung notwendig sind, zum Beispiel die Seriennummer oder die sechsstellige Zugangsnummer auf der Vorderseite Ihres Personalausweises, auf der Kopie zu schwärzen.
Von diesen Vorgaben ausgenommen ist eine "Sicherungskopie" für Sie selbst, beispielsweise bei einer Auslandsreise oder für den Fall des Diebstahls oder Verlusts des Originaldokuments.
Funktionen des neuen Personalausweises
Neben seiner bisherigen Funktion als Sichtausweis und Personaldokument bietet der neue Personalausweis drei neue Funktionen: Online-Ausweisfunktion, Biometriefunktion und Unterschriftsfunktion.
Online-Ausweisfunktion
Personalausweise werden von der Bundesdruckerei immer mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgeliefert, wenn der Antragsteller 16 Jahre alt ist. Bei jüngeren Antragstellern ist die Funktion ausgeschaltet.
Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Ihnen, sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anzumelden und Ihre Identität zu belegen. Bei Abschluss von Online-Geschäften (zum Beispiel Online-Einkauf) verschafft Ihnen diese neue Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Außerdem sind durch diese Funktion Ihre persönlichen Daten besser geschützt. Sie müssen somit weniger Daten offenlegen, wenn Sie mit Ihrem neuen Personalausweis im Internet unterwegs sind.
Biometriefunktion
Der Chip des Personalausweises enthält das biometrisch überprüfbare Gesichtsbild und die Fingerabdrücke. Damit erreicht der Personalausweis das Sicherheitsniveau der internationalen Reisedokumente (siehe "Reisepass"). Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, Ihren Personalausweis – beispielsweise wenn Sie ihn verloren haben – zu missbrauchen. Diese Funktion schützt damit Ihre Identität.
Wichtig: Die Biometriefunktion ist nur bestimmten hoheitlich handelnden Personen, wie zum Beispiel Polizei- und Grenzbeamten zugänglich. Der Bereich im Ausweis, in dem diese Daten gesichert sind, ist besonders geschützt.
Unterschriftsfunktion
Der neue Personalausweis ist für die Nutzung einer weiteren neuen Funktion, der Unterschriftsfunktion, vorbereitet. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dient dazu, Dokumente elektronisch rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Zusätzlich lässt sie erkennen, ob Dokumente nach dem Signieren verändert worden sind. Sie wirkt also wie eine persönliche, dabei aber digitale Unterschrift. Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Papierausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift und der anschließende Versand per Post sind also nicht mehr nötig.
Sie können die Unterschriftsfunktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Personalausweis nachladen. Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern. Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur:
Bei einigen Signaturanbietern können Sie ihr Signaturzertifikat von zu Hause aus auf ihren Ausweis nachladen. Da jeder Anbieter hierfür sein eigenes Verfahren verwendet, beachten Sie hierfür bitte die Anleitungen des jeweiligen Anbieters. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises eingeschaltet sein muss und dass Sie Ihre PIN nach Erhalt des Ausweises bereits neu gesetzt haben.
Ausweispflicht
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen (Ausweispflicht). Auf Antrag kann ein Personalausweis aber auch an Personen unter 16 Jahren ausgestellt werden.
Sie müssen den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzeigen und zur Prüfung aushändigen.
Es besteht jedoch keine Pflicht, den Ausweis immer mit sich zu führen.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre.
Beantragung, Änderungen, Verlust
Einen Personalausweis müssen Sie beantragen. Er wird Ihnen nicht von Amts wegen ausgestellt. Außerdem müssen Sie selbst auf die Gültigkeit Ihres Ausweises achten und rechtzeitig einen neuen beantragen.
Des Weiteren sind Sie verpflichtet, bei einem Umzug oder beim Wechsel der Hauptwohnung die Anschrift im Ausweis ändern zu lassen sowie bei der Änderung Ihres Namens einen neuen zu beantragen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie dies sofort Ihrer Personalausweisbehörde anzeigen. Lassen Sie die Online-Ausweisfunktion und gegebenenfalls die Unterschriftsfunktion ihres abhanden gekommenen Personalausweises unverzüglich sperren.
Reisen ins Ausland
Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) herrscht grundsätzlich Reisefreizügigkeit. Das bedeutet, dass der Personalausweis bei der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der EU in der Regel ausreicht. Sie sollten sich jedoch vor jeder Reise ins europäische Ausland erkundigen, welche Dokumente sie zur Einreise brauchen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gültig sein müssen.
Für Reisen in Länder außerhalb der EU ist dies ohnehin angeraten, hier reicht der Personalausweis in der Regel nicht aus. Möglicherweise benötigen Sie als Deutsche oder Deutscher hierfür einen Reisepass oder ein Visum.
Lesen Sie auch
- Der neue Personalausweis
- Zertifizierungsdiensteanbieter
Bundesnetzagentur - Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU)
Europäische Union - Reise- und Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; Sächsisches Staatsministerium des Innern. 27.10.2021
Leistungen
- Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
- Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass: Verlust anzeigen
- Personalausweis, Online-Ausweisfunktion sperren lassen
- Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)
- Personalausweis-PIN neusetzen oder ändern lassen
- Personalausweis, Adresse ändern lassen
- Personalausweis, Online-Ausweisfunktion entsperren lassen