Rauchen

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In Deutschland rauchen laut der "Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1)" circa 30 Prozent der Erwachsenen, das entspricht ungefähr 20 Millionen Menschen. Schätzungen für den Freistaat Sachsen ergeben, dass in der Altersgruppe der 18 bis 64-Jährigen von etwa 765.000 Rauchern* ausgegangen werden muss. Aus der Studie "Jugend 2013" im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz geht hervor, dass etwa jeder fünfte Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren raucht.

Die Wirkung des Tabakrauchs setzt sehr schnell ein, da die Inhaltsstoffe und vor allem das Nikotin schon nach wenigen Sekunden das Gehirn erreichen. In geringen Mengen wirkt Nikotin anregend und aktivierend. In höheren Dosierungen wirkt es dämpfend und beruhigend. Nikotin verursacht körperliche Reaktionen, wie den Anstieg des Blutdrucks und die Beschleunigung des Herzschlags.

Nach derzeitigen Erkenntnissen enthält der Tabak neben Nikotin mehr als 4.000 Inhaltsstoffe, darunter beispielsweise Blei, Chrom, Formaldehyd oder Nickel. Allein 40 Substanzen, die sich unter den Schadstoffen befinden, sind nachweislich krebsauslösend oder -fördernd. Die gesundheitsschädigenden Schadstoffe sind auch im Nebenstrom einer Zigarette beinhaltet und können somit auch Nichtraucher schädigen (Passivrauchen).

Jedes Jahr sterben in Deutschland mehr als 100.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Das sind sehr viel mehr als durch jede andere legale oder illegale Droge. Nikotin hat ein sehr hohes Abhängigkeitspotential, ähnlich hoch wie beispielsweise bei Kokain. Nikotin kann zu einer physischen und psychischen Abhängigkeit führen.

Wasserpfeifen / Shishas

Das Rauchen von Wasserpfeifen, sogenannten Shishas, ist nicht mehr nur ein Phänomen der Jugendkultur. In vielen Großstädten gibt es mittlerweile Shisha – Cafés, Läden in denen Wasserpfeifen verkauft werden oder die E-Shisha für unterwegs. Der eher milde und meist angenehm aromatisierte Rauch verleitet zu der Annahme, dass Shishas weniger gefährlich sind.

Das ist falsch! Die Risiken sind nicht geringer als beim Konsum von Zigaretten. Wasserpfeifen und Zigarettenrauch enthalten die gleichen suchtgefährdenden beziehungsweise gesundheitsschädlichen Substanzen Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid. Die Menge der aufgenommenen Schadstoffe ist sogar höher als beim Rauchen von Zigaretten. Im Gegensatz zur Zigarette wird bei Wasserpfeifen der Tabak nicht direkt verbrannt, sondern bei niedrigeren Temperaturen verschwelt. Zur Erhitzung wird Wasserpfeifenkohle verwendet. Bei der Verbrennung der Kohle entstehen erhebliche Mengen an Kohlenmonoxid und Benzol, die dann vom Wasserpfeifenkonsumenten mit aufgenommen werden.

E- Zigaretten / E-Shisha

Der Begriff E-Zigarette bezeichnet die elektronische Zigarette. Das Aussehen einer E-Zigarette unterscheidet sich nicht wesentlich von einer herkömmlichen Zigarette. Anstelle des Tabaks enthält die E-Zigarette zumeist nikotinhaltige Flüssigkeiten (Liquids) in Kartuschen oder Depots.

Statt der Verbrennung von Tabak wird das Liquid erhitzt und in Anlehnung an den Rauch einer Zigarette verdampft. Die Produktpalette an Liquids ist sehr vielfältig. Bekannt ist, dass die Basismischung, in der das Nikotin gelöst ist, Propylenglycol- und Glycerinlösung enthält. Diese Stoffe sind verantwortlich für den Vernebelungsprozess und werden als Trägersubstanzen für weitere Inhaltsstoffe wie Nikotin, Aromen und Geschmacksstoffe benötigt. Der gesundheitliche Risikofaktor ist das Nikotin. Bei Gebrauch von E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids ist die Entstehung einer Abhängigkeit nicht auszuschließen.

Ähnlich wie bei einer Zigarette, bei der das Nikotin verbrannt wird, werden auch bei E-Zigaretten im Verdampfungsprozess Partikel freigesetzt (Emissionsprozess). Gefahren für Dritte (Passivrauchen) können nicht ausgeschlossen werden. Vorsicht ist besonders bei Kleinkindern / Kindern geboten. Die Kartuschen oder Depots können verschluckt oder eingenommen werden (Vergiftungsgefahr!).

Besonders bei der Elektronischen Shisha besteht die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche die Hemmschwelle überwinden und später herkömmliche Zigaretten oder Shishas konsumieren. Auch bei E-Shishas werden wie bei E-Zigaretten Liquids mit Aromastoffen verdampft. Nikotin ist in der Regel nicht enthalten. Anders als die meisten E-Zigaretten sind sie aber nicht nachfüllbar, sondern werden als Einwegprodukte bereits mit Liquid befüllt und verkauft.

Hinweis: Seit Februar 2016 dürfen E-Zigaretten und E-Shishas nur noch an Erwachsene verkauft werden. Die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes wurden entsprechend ausgedehnt.

Gar nicht erst anfangen

Die beste Methode gegen das Rauchen ist, gar nicht erst damit anzufangen.

Wenn Kinder und Jugendliche von Rauchern umgeben sind, erfordert das Nichtrauchen allerdings Selbstbewusstsein und soziale Kompetenzen. In einer Gruppe oder einem Klassenverband von Nichtrauchern ist das oft einfacher. Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung hat daher den Wettbewerb "Be Smart – Don't Start" ins Leben gerufen, der Schülern der sechsten bis achten Klasse den Anreiz geben soll, gar nicht erst mit dem Rauchen anzufangen.

Aufhören

Einmal mit dem Rauchen angefangen, ist es schwer, wieder aufzuhören. Dabei gibt es gute Gründe, die Finger von der Zigarette zu lassen, denn das Rauchen erhöht das Risiko vieler schwerer Krankheiten um ein Vielfaches.

Zahlreiche Beratungsstellen und Ärzte in Sachsen verfügen über Angebote der Raucherentwöhnung. Informationen und Kontaktdaten erhält man bei der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren.

Unterstützung auf dem Weg zum Nichtraucher bietet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
An der "rauchfrei-Beratungs-Hotline" erhalten Raucher Unterstützung und Beratung beim Rauchverzicht sowie bei allen Fragen rund ums Rauchen, beziehungsweise Nichtrauchen.

Die Hotline ist unter der Rufnummer +49 1805 313131 von Montag bis Donnerstag, 10:00 bis 22:00 Uhr und von Freitag bis Sonntag, 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. (Festnetzpreis 14 Cent je Minute, Mobilfunkpreise abweichend).

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 15.09.2022